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Frage von Susanne D. •

Frage an Frank Berger von Susanne D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Berger,

ich erlaube mir ihr Deutschlandprogramm 2009 zu zitieren:

Seite 13:
"Wenn die Belegschaften und Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichende Regelungen wollen, muss Ihnen eine entsprechende Vereinbarung auf betrieblicher Ebene ermöglicht werden, und zwar ohne dass eine Zustimmung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände erforderlich ist........ Da, wo es für die Beschäftigten günstiger ist, muss auch vom Tarifvertrag abgewichen werden können. Günstiger in diesem Sinne können auch ein geringerer Lohn oder eine längere Arbeitszeit sein, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht und der Betriebsrat oder 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter dem zugestimmt haben."

Ich stelle mir nun eine Geschäftsleitung vor, die der Belegschaft zur Wahl stellt entweder auf Lohn zu verzichten, oder einen gewissen Prozentsatz zu entlassen. Für was wird sich die Belegschaft wohl entscheiden? Und wer soll kontrollieren, dass dann doch niemand entlassen wird? Das ganze hört sich an, wie ein Freischein für jeden Arbeitgeber mit seiner Belegschaft zu tun, was er möchte, da sie ja zusätzlich noch das Gewerkschaftsprivileg im Aufsichtsrat kritisieren.

Weiter heißt es:
"Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten..... Für den Fall der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen die Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindung beziehungsweise den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung vereinbaren können."

Hier sehe ich mich vor meinem zukünftigen Arbeitgeber bei Vertragsabschluss sitzen. Dieser fragt mich, ob ich bei einer betriebsbedingten Kündigung mit einer Abfindung von ein paar Hundert Euro oder einem Office-Kurs einverstanden sei. Da ich den Job haben will, stimme ich natürlich zu. Ist das arbeitnehmerfreundlich?

MfG S. Drobny

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Drobny,

ich verstehe Ihre Befürchtungen. Aber sind Sie nicht der Meinung, dass die Arbeitnehmer in einem Betrieb mündig genug sind, diese Entscheidung zu treffen? Ist es nicht besser, in schwierigen Zeiten die Mittel zu haben, ein Unternehmen zu retten und dabei eben nicht Mitarbeiter zu entlassen sondern weiterzubeschäftigen?

Ich denke, die Belegschaft bekommt am besten mit, wie es einem Unternehmen geht. Und wenn die Belegschaft das Gefühl hat, dass es einem Unternehmen gut geht, wird es bestimmt nicht einer Absenkung des Lohnes zustimmen.

Desweiteren unterstellen Sie indirekt einem Unternehmer, dass ihm seine Angestellten egal sind. Es kann sein, das dies in Einzelfällen so sein mag. Ich habe bis jetzt noch keinen Unternehmer kennengelernt, dem seine Mitarbeiter egal sind und auch noch keinen, der gerne seine Angestellten entlässt.

Bezüglich des Kündigungsschutzes: Was ist denn Ihr Vorschlag? Sollte der Kündigungsschutz generell beibehalten werden? Sollte er verschärft werden? Sollte er gelockert werden?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, wenn Sie betrieblich erforderlich ist.

Ich bin der Meinung, dass mehr Flexibilität in Punkto Kündigungsschutz Arbeitsplätze erhält und neue fördert.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Berger
Rechtsanwalt