Frage von Helfried D. • 25.01.2007
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Antwort von Florian Toncar
FDP
• 07.02.2007

(...) wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, ist die Eingliederung der Fremdrentenbezieher in das allgemeine Rentenüberleitungsgesetz keine Manipulation, da nun auch die Fremdrentner nach dem Jahrgang 1937 rentenrechtlich genauso behandelt werden wie alle anderen Bürger der ehemaligen DDR auch. Der Vergleich mit den ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR trifft nicht. (...)

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Antwort von Florian Toncar
FDP
• 24.01.2007

(...) Jedoch ist zu bedenken, dass das Fremdrentengesetz (FRG) für die Übersiedler aus der DDR im Unwissen um die Wiedervereinigung geschaffen wurde. Die Rentenberechnung nach dem FRG war ein politisches Hilfsmittel, da man die wirklichen wirtschaftlichen und rentenrechtlichen Verhältnisse in der damals noch existierenden DDR nicht kannte. Die Rentenberechnung fiel großzügig aus, da einfach je nach geleisteter Arbeit westdeutsche Rentenanwartschaften gutgeschrieben wurden. (...)

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