
(...) wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, ist die Eingliederung der Fremdrentenbezieher in das allgemeine Rentenüberleitungsgesetz keine Manipulation, da nun auch die Fremdrentner nach dem Jahrgang 1937 rentenrechtlich genauso behandelt werden wie alle anderen Bürger der ehemaligen DDR auch. Der Vergleich mit den ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR trifft nicht. (...)