Frage an Florian Rosa von Manuela B. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Rosa,
wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer?
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Brehm
Hallo Frau Brehm,
zuerst einmal muss gesagt werden, was die Bundesregierung gemacht hat, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu bezahlen, ist verfassungswidrig. Das war schon vor Verabschiedung des Gesetzes klar. Sämtliche Sachverständige hatten damals in der Anhörung von einer klaren Verfassungswidrigkeit gesprochen. Das ist eine Ungleichbehandlung, die unser Grundgesetz nicht zulässt. Es war deswegen ein großer Fehler, das so zu machen, und es ist bedauerlich, dass erst jetzt die CSU und die Sozialdemokraten aufwachen und merken, dass sie mit diesem Weg der verfassungswidrigen Finanzpolitik nicht weiterkommen.
Meiner Ansicht nach verhält es sich mit der Pendlerpauschale so wie mit sämtlichen anderen steuerlichen Ausnahmetatbeständen. Sie sind grundsätzlich problematisch, weil sie unser Steuerrecht komplizierter machen. Man kann allerdings den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, diese Ausnahmetatbestände abzuschaffen, ohne gleichzeitig eine Entlastung bei der Einkommenssteuer zu schaffen. Deswegen sollte die Reform der Pendlerpauschale durchgeführt werden im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerreform, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Einkommenssteuer entlastet, sodass sie nicht immer ständig mehr zur Kasse gebeten werden, wie das unter der "Großen Koalition" der Fall ist, sondern endlich auch an dem Aufschwung teilhaben können, indem man ihnen mehr Brutto vom Netto belässt.
Ich bin kein Steuerexperte und kann selbst keine Steuererklärung mit besten Wissen und Gewissen abgeben. Denn dieses habe ich nicht. Selbst unsere Steuerexperte müssen zugeben, nicht dieses absolute Wissen zu haben und hier müssen wir ansetzen. Für eine Steuerreform, die einfach und zudem verständlich ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Rosa