Frage an Florian Rosa von Tanja S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rosa,
ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zum Nichtraucherschutzgesetz stehen. Sind Sie auch dafür, das strenge bayerische Rauchverbot wieder abzumildern, obwohl das BVG kürzlich diese Regelung als verfassungskonform bezeichnet hat?
Mein Lebensgefährte betreibt eine der sog. "Einraumkneipen", hätte also nicht die Möglichkeit, bei einer Änderung des Gesetzes einen Nebenraum als Raucherraum auszuweisen, ihm bliebe dann nur die Möglichkeit, sich zwischen Raucher- oder Nichtraucherkneipe zu entscheiden. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der jetzigen Situation mit sich bringen, seit dem 1.1. hat er deutlich mehr Gäste, die Resonanz auf die endlich rauchfreie Kneipe ist überwiegend positiv, besonders natürlich von seinen Teilzeitkräften, die endlich einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.
Wollen Sie diese positive Entwicklung wieder rückgängig machen?
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Schmittlein
Hallo Frau Schmittlein,
es freut mich, dass Sie und Ihr Lebensgefährte eine gut gehende Nichtraucher Gaststätte betreiben. Ich selbst bin Nichtraucher und gehe fast ausschließlich in rauchfreie Lokale.
Aber nichtsdestotrotz kann ich eine solche ständige Gängelung und Verbotswut der CSU nicht unterstützen. Die Wirte deren Gaststätte durch Verbote nicht mehr so gut laufen werden dadurch in die Grauzone des Vereinsrechtes (Stichwort Raucherclub) getrieben. Wir züchten uns eine Gesellschaft die mehr und mehr den Bürger dazu treibt, Gesetze und Verordnungen zu umgehen. Viele Wirte haben leider nicht die Wahl, ob geraucht werden darf oder nicht, wenn sie am finanziellen Abgrund stehen. Auch die Lärmbelästigung wird an den Abenden des Rosenheimer Herbstfestes, wenn alle Raucher vor den Bars und Discos stehen, ihren traurigen Höhepunkt erleben.
Ich gebe Ihnen Recht, dass der Nichtraucherschutz eine sehr positive Entwicklung ist und muss auch deshalb für alle Räumlichkeiten in Gaststätten gelten in denen Personen unter 18 Jahren Zutritt haben. Das ist ein Punkt, der für mich nicht verhandelbar ist. Wenn der Zutritt durch Kinder und Jugendliche durch Öffnungszeiten am späten Abend und durch Kontrollen am Eingang ausgeschlossen ist, muss man über Auflagen an den Wirt, das Rauchen wieder gestatten. Diese Auflagen muss eine gut sichtbare Kennzeichnung einer nicht rauchfreien Gaststätte und einer ausreichend dimensionierten Luftreinigungsanlage sein.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage ausreichend beantwortet.
Mit Li(e)beralen Grüßen,
Florian Rosa