Sehr geehrter Herr Post, werden Sie sich dafür einsetzen, daß die finanziellen Verhältnisse der Abgeordneten transparenter werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Kübel,
Seit Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine umfassende Reform der parlamentarischen Transparenzregeln. Nach den Korruptionsskandalen in der Unionsfraktion konnten wir eine eindeutige Verschärfung dieser Regeln bei Nebeneinkünften und Aktienoptionen endlich durchsetzen.
Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten werden nun auf Euro und Cent veröffentlicht. Unternehmensbeteiligungen sind bereits ab fünf Prozent der Gesellschaftsanteile anzuzeigen. Die Interessenvertretung für Dritte neben dem Mandat, Honorare für mandatsbezogene Vorträge sowie die Annahme von Geldspenden werden verboten.
Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und –bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
Nach jahrelangem Widerstand lenkte die Union zudem endlich in Bezug auf die Einführung eines Lobbyregisters ein. Dies schafft wichtige Transparenz über die Einflussnahme auf Parlament und Regierung. In diesem Lobbyregister-Gesetz, das ab dem 01. Januar 2022 in Kraft tritt, fehlt allerdings noch ein wichtiger Punkt: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Dies hat die Union verhindert. Die SPD-Fraktion wird sich aber weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes einsetzen.
Zudem wollen wir noch eine Verschärfung der Transparenzregeln des Parteiengesetzes. Wir werden die Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden von derzeit 10.000 auf 2.000 Euro absenken und eine jährliche Höchstgrenze in Höhe von 100.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender oder Spenderin einführen. Außerdem brauchen wir klare Regeln für Sponsoring-Einnahmen von Parteien sowie Werbemaßnahmen durch Dritte.
Freundliche Grüße
Florian Post