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Frage von Christian S. •

Frage an Florian Post von Christian S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Post,

am 03.07. soll im Bundestag über das Kohleausstiegsgesetz abgestimmt und über öffentlich-rechtliche Verträge, die das Auslaufmodell Kohle mit 4,4 Mrd. Euro vergolden sollen. Das Wirtschaftsministerium versucht wichtige Infos, die für eine fachliche Bewertung der Kompensationszahlungen nötig wäre zurückzuhalten. https://fragdenstaat.de/blog/2020/06/26/absprachen-mit-kohlelobby-wir-fordern-transparenz-eilverfahren/

Nachdem die Vertragstexte erst vor kurzem veröffentlicht wurden: können Sie als Abgeordneter in dieser Situation am 03.07. im Sinne des Gemeinwohls abstimmen? Was unternehmen Abgeordnete, damit sich ein Debakel zulasten der Steuerzahler wie bei der Maut nicht wiederholt?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Steiner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steiner,

das Verhalten des Wirtschaftsministeriums kann und will ich nicht kommentieren. Fest steht, dass der Bundestag den Verträgen zwischen der Bundesregierung und den Braunkohlekonzernen RWE und LEAG über die Entschädigungszahlungen erst noch zustimmen muss. Dies wird erst im September geschehen. Vorher wird es noch eine Anhörung dazu geben und auch die EU-Kommission wird prüfen müssen, ob die Zahlungen des Staates an die Unternehmen nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Insofern bestehen durchaus noch Möglichkeiten von verschiedenen Seiten die Verträge zu prüfen und ich weiß, dass sowohl die EU-Kommission als auch das deutsche Parlament dies gewissenhaft tun werden.

Inhaltlich habe ich nicht die Befürchtung, dass das Gesetz in einem Debakel enden würde. Klar ist, dass wir zum Pariser Klimaschutzabkommen stehen und Deutschland spätestens 2050 klimaneutral sein soll. Das Kohleausstiegsgesetz sieht in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 Überprüfungspunkte vor, die auch die Einhaltung der Klimaschutzziele beinhalten. Wir haben uns dafür entschieden, den Kohleausstieg und die damit einhergehenden Fragen, was mit den Beschäftigten in den Revieren und mit den Regionen passiert, nicht dem Markt zu überlassen. Das bedeutet auch, dass die Regionen umfangreich beim Strukturwandel unterstützt werden, die Beschäftigten abgesichert und die Unternehmen für ihre genehmigungsrechtlich gesicherten Interessen entschädigt werden.

Im Mittel dürfte die jährliche Bruttoemissionsminderung durch die Reduktion der Stein- und Braunkohlekapazitäten zwischen 2020 und 2030 bei rund 10 Millionen Tonnen CO2 liegen. Dabei ist zu beachten, dass die CO2-Emissionen eines Kohlekraftwerks – neben der Art des eingesetzten Brennstoffs – wesentlich von dessen Auslastung (jährliche Vollbenutzungsstunden) und dem Wirkungsgrad des Kraftwerks für die Stromerzeugung abhängt. Zudem dürfte das mögliche Vorziehen aller nach 2030 stillzulegenden Kraftwerke um drei Jahre nochmals erhebliche positive Effekte auf die Gesamtemissionsbilanz des Ausstiegspfades haben. Insgesamt führt der Kohleausstieg dazu, dass ungefähr ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emissionen eingespart werden. Das entspricht pro Jahr etwa 200 Mio. Tonnen CO2 – ausgehend von den Emissionen des Kohlekraftwerksparks 2018.

Freundliche Grüße
Florian Post