Frage an Florian Post von André J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Post.
Ich möchte sie gerne bitten, mir ihren persönlichen und den Standpunkt ihrer Partei zur Änderung des §20 EStG und die damit geplanten Änderungen für private Anleger mitzuteilen. Ist ihnen bewusst, das mit dieser Änderung nicht nur die Übertragbarkeit von Verlusten auf Folgejahre eingeschränkt wird, sondern auch die unterjährige Verlustverrechnung auf diesen Betrag von EUR 10.000 begrenzt wird. Es kann (und wird) damit zu der Situation kommen, das man mehr Steuern zahlen muss, als man Gewinn erzielt hat!
https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/verlustverrechnung-fuer-te...
https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brande...
Auch bitte ich um eine kurze Stellungnahme zu der Problematik der Progressivität unserer starren Einkommenssteuertarifes. Sie setzen sich ja immer für eine gerechtere Steuerpolitik ein. Allerdings möchten sie dabei die 'Spitzenverdiener' mehr besteuern. Aber wie kann es sein, das heute selbst ganz normale Arbeitnehmer (z.B. bei den Autobauern) häufig den Spitzensteuersatz zahlen. Gehört man in diesem Land zu den wohlhabenden Millionären, wenn man gerade mal das 1,5 fache des Durchschnittsverdienstes erhält?
Vielen Dank für ihre geschätzte Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Jessen,
vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst wenden Sie sich gegen eine Beschränkung der Verlustverrechnung aus Termingeschäften.
Verluste aus Termingeschäften können künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die unterjährige Verlustverrechnung ist – wie von Ihnen zurecht erwähnt – beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden. Die Verlustverrechnung aus Termingeschäften bleibt damit dem Grunde nach möglich, kann aber zeitlich gestreckt werden.
Eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften halte ich für gerechtfertigt, da es sich durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in der Regel um riskante Finanzwetten handelt. Zwischen Absicherungsgeschäften und reiner Spekulation lässt sich kaum unterscheiden. Durch Termingeschäfte können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um die Verlustrisiken auf diese spekulativen Anlagen zu begrenzen.
Bei der Beurteilung der beschränkten Verlustverrechnung muss aus meiner Sicht berücksichtigt werden, dass Privatanleger ihre Kapitaleinkünfte unabhängig von deren Höhe nur mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuern müssen. Angesichts dieser Begünstigung sind Einschränkungen bei der Verlustverrechnung zumutbar.
Ich bin also der Auffassung, dass die Neuregelung mit ihrer beschränkten Verlustverrechnung einen akzeptablen Interessenausgleich darstellt. Sie trägt einerseits dem Anliegen Rechnung, über spekulative Termingeschäfte Einkünfte zu erzielen, und wahrt andererseits das Interesse der Allgemeinheit, nur begrenzt an den Verlusten aus privat eingegangenen Risiken beteiligt zu werden.
Des Weiteren fragen Sie nach Steuerbeiträgen. Sie haben Recht damit, dass eine gerechte Steuerpolitik ein Kernanliegen der Sozialdemokratie ist. Richtig ist auch, dass sich meine Partei deswegen dafür einsetzt, den Steuerbeitrag von Spitzenverdienenden zu erhöhen. Gleichzeitig soll dieser Spitzensteuersatz aber erst ab einem höheren Einkommen als es aktuell der Fall ist greifen. Damit wollen wir genau auf die von Ihnen angesprochene Problematik reagieren und Durchschnittsverdienende im Vergleich zu Spitzenverdienenden entlasten. Soweit die sozialdemokratische Vorstellung einer gerechten Steuerpolitik. Inwieweit sich diese mit unserem Koalitionspartner umsetzen lässt, wird sich zeigen.
Freundliche Grüße
Florian Post