Frage an Florian Post von Georg N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Post,
das Reha- und Intensivpflege Stärkungsgesetz, welches momentan als Referentenentwurf vorliegt, ist ein schwerer Angriff gegen das Grundgesetz und das Bundesteilhabegesetz. Ganz zu schweigen von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Auf Change.org wurde vor einer Woche eine Petition gegen den Entw. gestartet, die schon über 70.000 Unterstützer gefunden hat. Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen und Betroffene haben sich deutlich gegen den Referentenentwurf gestellt u. das mediale Interesse ist groß. Tägl. berichten Radio, TV und Presse über das Vorhaben von Gesundheitsmin. Spahn.
Wichtigster Stein des Anstoßes ist der im Entwurf enthaltene § 37c, der die regelhafte Unterbringung von Menschen mit bes. hohem Pflegebedarf in vollstationären Einrichtungen vorsieht. Der Entwurf enthält eine Zumutungsklausel, die, das kennen wir längst aus der Vergangenheit, unzählige Verfahren vor den Sozialgerichten mit sich bringen wird. Bestandsschutz ist nicht vorgesehen; ledigl. eine 36 mtl. Übergangsfrist, ab welcher Beatmete und Menschen mit 24 Stunden Intensivpflege in Einzelversorgung stehen, in vollstationäre Einrichtungen verlegt werden müssen.
Auch ich gehöre zum angesprochenen Klientel und ich habe große Sorge, dass ich eine Verlegung in eine Einrichtung selisch und körperlich nicht verkraften würde.
Ich halte manche Forderungen des Entwurfs, z.B. schärfere Kontrollen, verstärkte Maßnahmen für die Entwöhnung von vorübergehend Dauerbeatmeten nicht für falsch, aber es gibt Indikationen die eine Entwöhnung verunmöglichen. Hierzu zählen u. A. neuromuskuläre Erkrankungen wie DMD, ALS, MS, etc.
Spahn spricht meist nur von Wachkomapatienten und unterschlägt, dass Beatmete und Intensivpflegebedürftige ein aktives Leben führen wollen und können. Missbrauch der Gelder muss bekämpft werden, aber nicht durch Aussonderung.
Wie stehen Sie zu dem Entwurf?
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Niedermer, München
Sehr geehrter Herr Niedermeier,
ich kann Ihre Bedenken zum geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) gut nachvollziehen. Uns erreicht eine Vielzahl an Schreiben von Betroffenen, die ähnliche Befürchtungen wie Sie äußern.
Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass sich das Gesetzesvorhaben noch immer im Stadium eines Referentenentwurfs befindet und noch nicht an den Bundestag weitergeleitet wurde. Ich gebe Ihre Anfrage wie auch die weiterer Betroffener an die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Ausschusses weiter, die sich – sobald sich der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren befindet – bestmöglich für Ihre Anliegen einsetzen werden.
Zum Gesetzesentwurf an sich: Es wurden viele Fachgespräche zum Thema Reha- und Intensivpflege auch aus der SPD-Fraktion heraus geführt, die zu dem Ergebnis und der Einsicht geführt haben, dass die Versorgung von Beatmungspatentinnen und –patienten nach dem Krankenhausaufenthalt durchaus verbesserungswürdig ist. Die Ziele des RISG, medizinische Reha einfacher zugänglich zu machen, die Qualitätsanforderungen für die außerklinische Intensivpflege deutlich zu erhöhen und sich stärker dafür einzusetzen, Patientinnen und Patienten schnellstmöglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen, unterstütze ich deswegen ausdrücklich.
Nichtsdestotrotz dürfen Ihre Bedenken und die vieler anderer nicht ignoriert werden. Aus diesen Grund gehe ich aktuell davon aus, dass der Gesetzesentwurf von Herrn Spahn das Parlament nicht ohne die eindeutige Verankerung einer Bestandsschutzregelung verlassen wird.
Mit dem Zusatz durch eine solche Regelung unterstütze ich den Vorstoß aus dem Gesundheitsministerium. Der Handlungsbedarf ist ganz klar gegeben und die Anreize, die gesetzt werden sollen, um Patientinnen und Patienten von der Beatmung zu entwöhnen, dienen nicht nur deren Gesundheit sondern würden auch ihre Teilhabemöglichkeiten an der Gemeinschaft entscheidend verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post