Frage an Florian Post von Richard B. bezüglich Wirtschaft
Würden Sie gegen die Ratifizierung von Freihandelsabkommen (z.B. TTIP und CETA...) stimmen, wenn die Verhandlungspartner auf Einführung privater Gerichtsbarkeit bestehen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. August 2017 zum Thema private Schiedsgerichte in Handelsabkommen.
Im Zuge der CETA-Verhandlungen im vergangenen Jahr haben mich zu diesem Thema bereits zahlreiche Bürgeranfragen erreicht (siehe etwa die Abgeordnetenwatch-Anfrage zu CETA und TTIP vom 5. Juni 2016). Ich vertrete hier eine klare Position: Private Schiedsgerichte in Handelsabkommen lehne ich grundsätzlich ab. Daher fällt meine Antwort auf Ihre Frage eindeutig aus: Sollte dem Bundestag ein Freihandelsabkommen zur Ratifizierung vorliegen, welches die Einführung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit vorsieht, werde ich diesem nicht zustimmen.
Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zu der Gerichtsbarkeit wie sie in CETA nun vorgesehen ist. Mit CETA verabschieden wir uns ganz klar vom alten System der privaten Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Stattdessen sieht CETA die Errichtung unabhängiger, unparteilicher und ständiger Investitionsgerichte vor. Dementsprechend handelt es sich bei den Mitgliedern dieser Gerichte um Personen, welche die zur Ausübung des Richteramts erforderlichen Qualifikationen besitzen und von der EU und Kanada für eine bestimmte Amtszeit ernannt werden. CETA ist zudem das erste Abkommen, das ein Rechtsmittelverfahren vorsieht, sodass Fehler berichtigt werden können. Die Europäische Union, die EU-Mitgliedstaaten und Kanada streben außerdem an, das Investitionsgericht durch einen ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof zu ersetzen. All das können Sie auch in den verbindlichen Auslegungserklärungen, welche vom EU-Handelsministerrat im Oktober 2016 beschlossen wurden, nachlesen
( www.data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13541-2016-INIT/de/pdf ).
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post