Frage an Florian Post von Milan M.
Wieso stimmen Sie immer für Bundeswehreinsätze und Kriege? Entspricht das ihrer Meinung nach einer sozialdemokratischen Friedenspolitik? Wissen Sie, daß Deutschland einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen Syrien führt?
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. November 2016, welche sich unter anderem mit den Thematiken Bundeswehreinsätze und Friedenspolitik befasst.
In diesem Zusammenhang ist klar, die Aufgabe der SPD ist es, die Welt sicherer für die Menschen zu machen. Militärische Einsätze der Bundeswehr können dabei im Rahmen internationaler Verpflichtungen immer nur die ultima ratio sein. Dies ist jedoch der Fall, wenn sämtliche anderen Instrumente zur Sicherung des Friedens und zum Schutz der Menschen keine Lösung herbeiführen können.
Wir sind der Auffassung, dass deutsche Streitkräfte nur auf Grundlage eines UN-Mandats und gemeinsam mit den Partnern aus den Bündnissen von NATO und EU-Sicherheitsrat eingesetzt werden können. Des Weiteren muss dies durch einen konstitutiven Beschluss des Deutschen Bundestages legitimiert und in ein politisches Gesamtkonzept eingefügt sein. Von einer Stimme für Bundeswehreinsätze und Kriege, wie Sie es hier aussprechen, kann und darf deshalb keineswegs die Rede sein. Vielmehr müssen wir von Konfliktlösungen zum Wohle aller davon betroffenen Bevölkerungsgruppen sprechen.
Wie Sie sicherlich wissen, stellt der Islamische Staat (IS) durch seine gewaltsamen Anschläge und die extremistisch-salafistische Ideologie nach wie vor eine globale Bedrohung dar. Die erschütternden Anschläge in Frankreich, Belgien und in Deutschland haben dies leidvoll bewiesen. Selbst wenn der IS territoriale Verluste, wie zuletzt in Syrien und im Irak, verzeichnen musste, ändert dies nichts an seiner Terrorherrschaft. Der Kampf gegen den IS muss deshalb weitergeführt werden.
Beschlossen wurde dies vor kurzem in einem Antrag der Bundesregierung. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, haben diesem zugestimmt. Dies liegt unter anderem auch an dem breiten zivilen Ansatz, in dem der Beitrag der Bundeswehr eingebettet ist, um den Menschen vor Ort langfristig eine bessere Perspektive zu verschaffen.
Ich möchte Sie deutlich darauf hinweisen, dass sowohl das Mandat als auch dessen erfolgreiche Umsetzung daran geknüpft sind, dass die Gewährleistung bestehen bleibt, dass Bundestagsabgeordnete jederzeit unsere Truppen vor Ort im türkischen Incirlik besuchen können. Die in einer Protokollerklärung der Bundesregierung enthaltene Zusicherung andere Luftwaffenstützpunkte als Incirlik zu prüfen und das Parlament in geeigneter Weise darüber unterrichten, wird es uns gegebenenfalls auch ermöglichen, den Standort vorbereitet zu wechseln.
Zudem ist für mich klar, dass der von Ihnen Konflikt auf gar keinen Fall als völkerrechtswidrig anzusehen ist.
Die völkerrechtliche Grundlage für die Entsendung ist die Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des in Artikel 51 der UN-Charta garantierten Rechts auf kollektive Selbstverteidigung und im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Des Weiteren erfolgt die Unterstützung Frankreichs darüber hinaus in Erfüllung der Beistandspflicht des Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union. Die Entsendung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Ich persönlich sehe das friedenspolitische Engagement in dieser Region – auch vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte – als eine bestehende Verpflichtung an. Denn eines ist für mich klar: So fundamental und umfassend dieser Terror wirken will, so umfassend und geschlossen müssen wir diesem auch begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post