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Florian Post
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Frage von Eckart V. •

Frage an Florian Post von Eckart V.

Geehrter Herr Post,

gern hätte ich gewußt, wie sich ein Diplom-Kaufmann mit der Fracking-Thematik vertraut macht (wenn überhaupt). Haben Sie nur aus Fraktionsdisziplin mit Nein gestimmt?

Achtungsvoll
EVO

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Voggenreiter,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juni 2016 zum Thema Fracking.

Der Bundestag hat am 24. Juni das Gesetzpaket zum Verbot von unkonventionellem Fracking – wie es in den USA praktiziert wird – und zur schärferen Regelung der Erdgasförderung – wie sie in Deutschland bereits seit den 1960er Jahren stattfindet – beschlossen. Diesem Gesetzespakt habe ich zugestimmt. Ich habe also nicht etwa mit „Nein“ gestimmt, wie Sie schreiben. Außerdem habe ich nicht aus Fraktionszwang – wie Sie zu unterstellen scheinen – für das Gesetzespaket gestimmt, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass uns eine gute und umsichtige gesetzliche Regelung gelungen ist. Im Kern bedeutet das Gesetzespaket folgendes: Unkonventionelles Fracking wird verboten, die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber und Forschung gibt es nur mit Zustimmung der Länder. Dass die SPD-Fraktion das Fracking-Verbot durchgesetzt hat, ist ein großer Erfolg für den Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser.

Außerdem scheinen Sie davon auszugehen, dass nur ein Ingenieur, welcher sich über Jahre mit Gasbohrungen beschäftigt hat, zu einem Urteil darüber kommen kann, welche Art von Fracking in Deutschland unter Auflagen zuzulassen oder zu verbieten ist. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als einer der Energiepolitiker meiner Fraktion – auch als Nicht-Ingenieur – durchaus in der Lage bin, zu einem eigenständigen Urteil in dieser Sache zu gelangen. Dass ich vor der Ausübung meines Abgeordnetenmandats, bereits in der Energiewirtschaft tätig war, übersehen Sie. Auch bei Themen wie der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Digitalisierung der Energiewende – für welche ich innerhalb der SPD-Fraktion zuständig bin – arbeite ich mich über lange Zeit intensiv ein, unterstützt durch den Sachverstand meiner Mitarbeiter, der Bundestagsfraktion und externer Experten und komme dann zu einem Urteil an welchen Stellen der Gesetzentwurf geändert werden sollte.

Nun aber zurück zum Gesetzespaket zu Fracking und seinem Zustandekommen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe lagen über ein Jahr lang auf Eis, da sich mit der Union lange keine Einigung erzielen ließ. Die Zeit drängte, denn nach der bisherigen Rechtslage war Fracking – auch das unkonventionelle Fracking – erlaubt. Zudem hatten einige Unternehmen angekündigt Anträge auf Fracking-Maßnahmen demnächst zu stellen. Kurz vor der Verabschiedung im Bundestag ist es der SPD-Bundestagsfraktion nun gelungen, mit der Union eine Einigung zu erzielen, die lange nicht möglich schien.

Ich möchte Ihnen auch noch einmal die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelung zum Fracking vorstellen:
1. Unkonventionelles Fracking wie in den USA in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl wird unbefristet in Deutschland verboten.
2. Der Deutsche Bundestag überprüft im Jahr 2021 das Verbot von unkonventionellem Fracking. Das Parlament entscheidet dann, ob es beim Verbot bleiben soll oder nicht. Kommt der Bundestag zu keinem Ergebnis, gilt das Verbot unbefristet fort.
3. Zur wissenschaftlichen Erforschung von unkonventionellem Fracking werden bundesweit maximal vier Probebohrungen erlaubt. Voraussetzung dafür ist aber die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Eine Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag.
4. Die Regeln für die herkömmliche Erdgasförderung, bei der auch das konventionelle Fracking angewandt wird, werden erheblich verschärft.

Ich hoffe ich konnte Sie von der Vernünftigkeit des verabschiedeten Gesetzespakets überzeugen und Ihren Glauben an die Urteilsfähigkeit Ihres Bundestagsabgeordneten wieder herstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Post