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Frage von Kristina M. •

Frage an Florian Post von Kristina M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Post,

bekanntlich plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngeldes / Wohngeldgesetzes:

http://www.harald-thome.de/media/files/WoGRefG-u.-Anlage.pdf
http://wohngeldantrag.de/gesetz/woggneu.htm

München ist danach unverändert in der Stufe VI:
€ 522 = 1 Haushaltsmitglied
€ 633 = 2
€ 753 = 3
€ 879 = 4
€ 1.004 = 5

In München gelten seit 01.10.2014 folgende Mietobergrenzen im SGB II und SGB XII:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html
€ 610 = 1 Person
€ 732 = 2
€ 849 = 3
€ 1.050 = 4
€ 1.277 = 5
€ 1.524 = 6

Auch wenn die Beträge aufgrund der leicht unterschiedlichen Betrachtungsweisen bei den Betriebs- und Heizkosten nicht vollständig verglichen werden können, ergeben sich aber folgende Differenzen / Unterdeckungen bei Wohngeldempfängern:

€ 88 = 1 Person
€ 99 = 2
€ 126 = 3
€ 171 = 4
€ 273 = 5

Auch die Kommunen und Jobcenter fordern bereits seit längerem einen pauschalen Betrag für die Kosten der Unterkunft.

Das würde für München bedeuten, dass noch mehr Sozialleistungsbezieher in Zukunft in zu teuren Wohnungen wohnen und sich die Wohnung nicht mehr leisten können. Die Folge ist eine weitere massive Zunahme der Wohnungslosigkeit, aufgrund des herrschenden Wohnungsmangels und unveränderten Mietpreissteigerungen. Der hohe Zuzug an Flüchtlingen und Asylbewerbern verschärft die Lage zusätzlich.

Deshalb meine Frage:

Wie stellen Sie sicher, dass ausreichende und bezahlbare Wohnungen für Sozialleistungsbezieher zur Verfügung stehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mitterer,

bei Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt wird. Es wurde zuletzt 2009 erhöht. Aufgrund der gestiegenen Einkommen und höheren Warmmieten ist eine Anpassung aus meiner Sicht dringend notwendig.

Mit dem „Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes“ (WoGRefG) wird das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Aller Voraussicht nach wird die Erhöhung zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.

Für München, das nach wie vor in der höchsten Stufe eingestuft wird, erhöht sich dann der Höchstbetrag bei Haushalten:
- mit 1 Person von 407 € auf 522 €
- mit 2 Personen von 501 € auf 633 €
- mit 3 Personen von 594 € auf 753 €
- mit 4 Personen von 693 € auf 879 €
- und mit 5 Personen von 787 € auf 1.004 € .

Von der Reform profitieren rund 870.000 Haushalte, darunter knapp 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Künftig bekommen mehr Menschen Wohngeld und jeder Einzelne auch deutlich mehr. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in den Gebieten, in denen auch die Mieten überdurchschnittlich stark steigen. Dies kommt besonders München zugute.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir von der SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzesentwurf zum Wohngeldrecht an entscheidender Stelle verbessern: Die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes müssen alle zwei Jahre durch die Bundesregierung überprüft werden. Der erste Bericht soll bis zum 30. Juni 2017 vorgelegt werden. Dies bewirkt, dass das Wohngeld zukünftig häufiger angepasst wird. Sechs Jahre steigende Mieten ohne Wohngelderhöhung wird es nicht mehr geben!

Die Mietobergrenzen wiederum wurden durch die Stadt München zuletzt am 01. Oktober 2014 angehoben. Mietobergrenzen sind im Gegensatz zu Wohngeld nicht als Zuschuss, sondern vielmehr zur Kostendeckung gedacht. Darum ergibt es auch Sinn, dass der Betrag, der übernommen wird, etwas höher ist, wenn die gesamten Kosten gedeckt werden müssen. Dass dieser Zuschuss oft nicht die gesamte Miete abdecken kann, ist daneben auch eine Folge des schwierigen Wohnungsmarkt unserer Stadt.

Die Wiedervermietungsmieten liegen trotz des extrem hohen Mietniveaus 20 Prozent über den Bestandsmieten. Auf Bundesebene haben wir als SPD-Bundestagsfraktion deshalb intensiv auf die Einführung der Mietpreisbremse gedrängt. Konkret heißt das für München: Seit dem 1. August diesen Jahres darf die Miete bei neuen Mietverträgen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen.
Mit der Wohngeldnovelle ist eine Anpassung an reale Verbrauchspreise, Einkommensverhältnisse und Wohnkosten erfolgt. Mit der Mietpreisbremse dämpfen wir die Mietpreisspirale und verhindern Exzesse bei neu abgeschlossenen Mietverträgen. Für die Zukunft muss es gelingen, dem steigenden Wohnraumbedarf durch Neubautätigkeit zu begegnen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München fördert deshalb mit staatlichen und städtischen Mitteln bedarfsgerecht die Einrichtung und Modernisierung von preiswertem Miet- und Eigentumswohnraum.

Dass Wohnen in München nicht unbezahlbar wird, ist mir besonders wichtig. Wir haben erreicht, dass Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik im Koalitionsvertrag einen wichtigen Stellenwert hat. Dies durchzusetzen ist mir gerade als Münchener Abgeordneter ein besonderes Anliegen.