Frage an Florian Post von Jörg H. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Post,
ich habe eine Frage zu TTIP. Einige Abgeordnete der SPD haben die Zustimmung zu TTIP mit dem Abschluss eines No-Spy-Abkommens mit den USA verknüpft. So Bernd Lange, Dagmar Roth-Behrendt, MdEPs etc.
Die "AG Digitale Agenda" der SPD Bundestagsfraktion hat ebenfalls formuliert:
"Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen den USA und der EU muss noch vor den TTIP-Verhandlungen unterzeichnet werden. Das Rahmenabkommen ist essentiell, um das durch den NSA-Skandal verloren gegangene Vertrauen zumindest teilweise wieder herzustellen. Das Abkommen muss den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren und dadurch eine Gleichstellung mit den Daten von US-Bürgern herstellen. Für in der EU ansässige Personen muss zukünftig dasselbe Recht auf Privatsphäre gelten, wie es US-Bürgern bei einer Datenverarbeitung in den USA zusteht."
Wie stehen Sie zu der Voraussetzung eines No-Spy-Abkommens und eines Datenschutz-Rahmenabkommens das von Abgeordneten Ihrer Partei des formuliert wurde?
Sind dies auch für Sie Voraussetzungen für Ihre Zustimmung zu TTIP und ähnlichen Freihandelsabkommen?
Sehr geehrter Herr Henninger,
ich stimme Ihnen zu, dass die Kooperation zwischen den Geheimdiensten der USA und Deutschlands und insbesondere die Rolle des BND zur NSA unhaltbar geworden ist. Was einen Zusammenhang zwischen dem Freihandelsabkommen TTIP und Datenschutz angeht, so befürworte ich stark einen vorherigen Abschluss des Datenschutzrahmenabkommens und der Safe-Harbour-Regelung zwischen EU und den USA bevor TTIP unterschrieben wird. Bernd Lange als zuständiger Berichterstatter im Europäischen Parlament hat mit seinem Resolutionsvorschlag an dieser Stelle exzellente Arbeit geleistet. So heißt es im Resolutionsentwurf, dass sicherzustellen ist, dass vor TTIP "für einen zufriedenstellenden Abschluss der Verhandlungen über die Safe-Harbour-Regelung und das Datenschutzrahmenabkommen" Sorge zu tragen ist.
Zudem glaube ich auch, dass man nicht nur auf die viel beschriebenen Schiedsgerichte ein besonderes Augenmerk legen muss, sondern auch auf das Intellectual Property Kapitel der Verhandlungen. Bei den Verhandlungen und besonders bei der Abschlussbewertung muss mehr als bisher die mögliche Übermittlung von privaten Daten an die USA zur Urheberrechtsverfolgung im Auge behalten werden. Auch hier schlägt die SPD im Europäischen Parlament vor "dass der von den USA [...] vorgelegte Entwurf des Kapitels über den elektronischen Handel nicht als Verhandlungsgrundlage akzeptiert wird, sofern er ähnliche Bedingungen enthält wie der US-amerikanische Entwurf eines Kapitels zum elektronischen Handel für die TiSA-Verhandlungen." Auch diesen Vorschlag unterstütze ich.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post