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Frage von Ingeborg S. •

Frage an Florian Post von Ingeborg S. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrter hr. post,

unter ihrer regierung wurde 2005 das doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. ein ehemals löblicher gedanke, nimmt jetzt ausmaße an die in der eu, in bezug auf ungerechtigkeit, einmalig sind. seit 1999 lebe ich von mmeiner witwenrente. 2007 zog ich nach österreich, auf grund geringerer mietkosten. ende 2008 bis anfang 2009 habe ich einen teilzeitjob angenommen, um zu meiner geringen rente von "netto euro 629,-" etwas hinzu zu verdienen. jetzt bekam ich vom "finazamt neubrandenburg", das extra für besteuerung der rentner die im ausland leben gegründet wurde, steuerbescheide zugeschickt, mit der aufforderung von von 2008-2010 insgesamt ca euro 2600,- steuern nachzuzahlen. der grund: der abzug des steuerfreibetrages gilt nicht für im ausland lebende rentner. das ist eine derart schreiende ungerechtigkeit, muß man in österreich nicht ebenfalls für seinen lebensunteerhalt aufkommen? für einen rentenbezug, der niedriger ist als der satz eines hartz4 empfängers, dessen mietkosten usw vom staat bezahlt werden, soll ich steuern bezahlen? das ist einfach nicht zu fassen. nun erstens kann ich es nicht bezahlen, zweitens selbst wenn ich es könnte, würde ich es nicht tun, weil sich alles in bezug auf gerechtigkeit in mir sträubt. jetzt habe ich mit hilfe der arbeiterkammer in österreich erst einmal widerspruch erhoben, warte jetzt auf eine antwort und dann ist wohl der nächste weg zu einem anwalt. der weitere verlauf ist mir noch nicht bekannt, aber eines weiß ich, daß ich mit allen mítteln dagegen kämpfen werde. was für ein gefühl ist es wohl, wenn man die eigene regierung, mit vielen anderen aspekten, als bedrohung empfindet? und das mir, der das wort angst ein leben lang ein fremdwort war.

mit "freundlichen" grüßen

i. svozil

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Sehr geehrte Frau Svozil,

vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung Ihres Einkommens. Diese ist sehr spezifisch und es kommt auf einige weitere Umstände an. Da es in dieser Hinsicht auch auf österreichisches Recht ankommt und diese Frage eher im Bereich der Exekutive liegt, kann ich Ihnen leider nur begrenzt weiterhelfen. Wenden Sie sich für eine genauere Anfrage bitte an mein Wahlkreisbüro ( florian.post.ma03@bundestag.de ). Unter Umständen können wir Sie in Ihrem Einzelfall unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Post