Frage an Florian Post von Erik S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Post,
wie stehen sie zu den aktuellen internationalen Verhandlungen im Zusammenhang mit den Verträgen CETA und TTIP? Welche Auswirkungen sehen sie bei Unterzeichnung auf Deutschland und Bayern zukommen?
Als konkreteren Bezug möchte ich auf das aktuelle Verbot des Landgerichtes Frankfurt verweisen, welches der US-Amerikanischen Firma Uber verbietet, Fahrtvermittlungen in Konkurrenz zu örtlich ansässigen Taxiunternehmen, vorzunehmen.
Welche Auswirkungen werden sich durch Vertragsabschluss von CETA und TTIP aus ihrer Sicht ergeben?
Sehr geehrter Herr Schaber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11.09.2014 zu meiner Position zu den Handelsabkommen CETA und TTIP (und dem APP-Anbieter Uber).
Die konkreten Auswirkungen auf Deutschland und Bayern hängen stark von den endgültigen Vertragstexten der beiden Abkommen ab, die noch nicht zu Ende verhandelt sind. TTIP ist derzeit noch im Entstehen; und auch beim CETA-Abkommen sagt unser zuständiger SPD-Europaabgeordneter Bernd Lange, dass das CETA-Handelsabkommen zwar nach Ansicht der Kommission ausverhandelt sei, aber nach massiver Intervention des Handelsausschuss es keine Paraphierung des Abkommens am 26. September gegeben hat. Das eröffnet ein Zeitfenster für eine gründliche Überprüfung von ca. 6 Monate, um Nachverhandlungen einzufordern.
Sowohl nach Meinung der SPD, MdEP Lange und auch meiner persönlichen Ansicht nach muss bei Investitionsschutz, aber auch bei Daseinsversorgungen und Dienstleistungen genau hingeschaut werden. Am Ende ist eine Veröffentlichung des finalen Textes bei beiden Abkommen unbedingt notwendig, um einen transparenten und wirksamen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen. Dies ist nötig, damit man nicht spekulieren muss, was die konkreten Folgen für Bayern und Deutschland sein könnten.
Was UBER betrifft, so haben beide Abkommen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keinen Einfluss auf die Geschäftsgrundlage, da das Personenbeförderungsgesetz (insbesondere §49 Absatz 4) hierfür maßgeblich ist. Dieses ist wohl als teilweise nationale Verbraucherschutzrichtlinie nicht Bestand der Verhandlungen. Aber um diese Fragen abschließend zu klären, ist es meines Erachtens nach sinnvoll die endgültigen und veröffentlichten Verträge zu bewerten und sich nicht zu sehr in Ängste schürende Spekulationen zu vertiefen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post