Frage von Annemarie S. • 04.09.2013

Antwort ausstehend von Florian Oßner CSU
Foto Pleyer
(...) Jedoch fällt es mir beim besten Willen schwer, eine tatsächliche Persönlichkeitsverletzung in Ihrem Fall aufgrund der Ableistung des Grundwehrdienstes zu erkennen. Auch ich selbst durfte den Grundwehrdienst ableisten. (...)
(...) Die Verbeitragung einer betrieblichen Altersversorgung, die als Kapital am Laufzeitende ausbezahlt wird, ist rechtlich nicht als Eingriff in den Vertrag zu werten. Die Regelung ist zudem eine Gleichstellung mit einer betrieblichen Altersversorgung, die als lebenslange Rente ausgezahlt wird. (...)