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Florian Oßner
CSU
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Frage von Karl H. •

Frage an Florian Oßner von Karl H. bezüglich Energie

EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Oßner,
wie stehen Sie zur geplanten EEG-Novelle, dass die vorhandenen PV-Anlagen am Ende der Laufzeit von 20 Jahren stillgelegt werden sollen?
Was wollen Sie dazu konkret unternehmen?
Wie werden Sie im Bundestag dazu abstimmen?

Diese Anlagen sind auch nach 20 Jahren voll funktionstüchtig und können weiter einen wertvollen Beitrag zur CO2-Reduzierung, Klimaschutz und Energiewende beitragen.
Es ist mir und meinen Bekannten/Freunden völlig unverständlich, dass der Bundestag dazu eine negative Meinung hat.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Hobmeier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hobmeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle).

Sie haben absolut Recht: Der aktuelle Entwurf der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes noch einige kleine Schwächen. Für "ausgeförderte Anlagen", also Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, soll der Rechtsrahmen angepasst werden.

Bereits nach geltender Rechtslage bleibt der Anspruch auf vorrangige Einspeisung auch nach Ablauf der Förderdauer bestehen, und die Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt vermarkten und dadurch Markterlöse für den Weiterbetrieb erzielen. Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten: Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein "wildes Einspeisen" verhindert.

Als CSU im Bundestag ist es uns wichtig, ambitionierte Ziele für den Ausbau und Erhalt Erneuerbarer Energien umzusetzen, um die Energiewende erfolgreich durchzuführen. Als Volkspartei ist es uns dabei ein Anliegen, Lösungen zu finden, die gleichzeitig den Zielen Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit möglichst ausgewogen Rechnung tragen.

Der Beschluss des Kabinettes zur EEG-Novelle erfolgte am 23. September. In der Sitzungswoche Anfang November war der Gesetzwurf in der 1. Lesung im Bundestag. In der jetzt sich anschließenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen und auch Ihre Anmerkungen in unsere Beratungen mit einfließen lassen, damit sinnvolle und überlegte Pläne, wie ein Weiterbetrieb "ausgeförderter" Anlagen, umgesetzt werden können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne wieder zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Ihr Florian Oßner

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