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Florian Oßner
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Frage von Ursula B. •

Frage an Florian Oßner von Ursula B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Oßner,

um Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema Fracking verstehen zu können, bitte ich um Erläuterung Ihrer Gründe. Warum können Sie sich nicht eindeutig dagegen entscheiden. Mir wäre eine zukunftsorientierte, verantwortungsvolle Handlungsweise sehr wichtig. Danke für Ihre Darlegung der Beweggründe.

Grüße, Ursula Beran

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Beran,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking. Ihre Sorgen mit Blick auf den Schutz der Umwelt und des Trinkwassers kann ich sehr gut nachvollziehen.

Zunächst erlaube ich mir einige allgemeine Anmerkungen zu machen. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Deshalb besteht die Gefahr, dass wenn Genehmigungsanträge gestellt werden, diese im Klagewege durchgesetzt werden könnten.

Die Bundesregierung hat am 1. April das sogenannte Fracking-Regelungspaket verabschiedet. Am 8. Juni hat im Umweltausschuss die Anhörung der Sachverständigen stattgefunden. Eine hohe Transparenz dieses Prozesses sowie ein umfassender Dialog mit allen Beteiligten sind dabei für uns als CSU-Parlamentarier im Deutschen Bundestag enorm wichtig.

Dem vorliegenden Regelungspaket liegt zugrunde, das wir zwischen der Erdgasförderung im Sandgestein, bei der das sogenannte "konventionelle Fracking" eingesetzt wird, und dem "unkonventionellen Fracking" im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein differenzieren. Das konventionelle Fracking in Sandgestein wird bei uns seit den 60er Jahren praktiziert und zwar vor allem in Niedersachsen. Es erfolgt in größerer Tiefe als 3.000 Meter und damit unterhalb der Grundwasservorkommen. Hierfür wird es zukünftig strengere Regeln geben. Das unkonventionelle Fracking findet in der Regel oberhalb von 3.000 Metern Tiefe und somit näher am Grundwasser statt. Aus diesem Grunde wird das kommerzielle unkonventionelle Fracking auch künftig verboten.
Insgesamt bedeutet der Gesetzesentwurf eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Erdgasförderung. Unter anderem umfasst er ein komplettes Fracking-Verbot in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten sowie deutlich höhere Auflagen und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes Fracking- oder Verpressvorhaben. Auch die Umkehr der Beweislast bei Fracking-Schäden ist ein großer Fortschritt. Zudem erhalten die Bundesländer die Möglichkeit zu den umfangreichen Verbotszonen zusätzliche Gebiete zu definieren. Der Gesetzentwurf beschränkt die Technik auf wenige Einzelprojekte und wissenschaftliche Probebohrungen. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt dabei allererstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren zu diesem Thema. Im Gesetzgebungsprozess ist der vom Wirtschaftsministerium und Umweltministerium vorgelegte Entwurf noch intensiv diskutiert worden. Den finalen Gesetzentwurf werden wir in dieser Woche nicht mehr abschließend diskutieren können, da noch weiterer Beratungsbedarf besteht. Wir haben deshalb die Verabschiedung der Gesetzespakete zum Fracking auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben.
Erst wenn die weiteren Verhandlungen abgeschlossen sind, kann ich meine Entscheidung zum Abstimmungsverhalten final treffen. Definitiv werde ich einem Gesetz nur dann zustimmen, wenn gewährleistet ist, dass unsere hohen Umweltstandards eingehalten werden und unsere Trinkwassergewinnung stets Vorrang hat. Dies hat für mich absolute Priorität.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und Ihre Sorgen zumindest teilweise entkräften. Selbstverständlich können Sie sich gerne bei weiteren Fragen oder Anregungen jederzeit an mich wenden.

Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Oßner

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