(...) vielen Dank für Ihre Frage. Gegenstand des Untersuchungsausschusses war nicht die Frage, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist. Das ist Sache der Gerichte; dem wird auch im Wiederaufnahmeverfahren nachgegangen. (...)
(...) natürlich kann es viele Gründe geben, warum sowohl Herr Ziegler noch Frau Klarsfeld auf die Fragen der Presse nach den angeblich von Herrn Mollath übersandten Unterlagen so geantwortet haben, wie sie eben geantwortet haben. Eine Erklärung, aus meiner Sicht nicht die unwahrscheinlichste, ist eben, dass sie von ihm keine Unterlagen bekommen haben. (...)
(...) Verjährungsfristen haben den Sinn für Rechtssicherheit zu sorgen. Ich sehe keinen Grund dafür, die Verjährungsfrist bei Rechtsbeugungsdelikten zu verlängern oder das Strafmaß zu erhöhen. (...)