Frage an Florian Herrmann von Yanic E. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Herrmann,
was unternimmt die Staatsregierung um die Impfkampagne über die bekannten Maßnahmen hinaus zu beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Efinger,
Impfungen gegen das Corona-Virus sind der Schlüssel für einen Weg aus den Beschränkungen, die uns die Pandemie auferlegt.
Der Freistaat unternimmt daher alles, um die Durchimpfung der Bevölkerung weiter zu beschleunigen. Es ist das feste Ziel der Staatsregierung, so schnell wie möglich den Impfstoff in die Fläche zu bringen, insbesondere durch die Einbindung der Ärzte (Haus- und Fachärzte). Hier ist Bayern Vorreiter: Bereits ab April sind entsprechende Impfmöglichkeiten durch die Hausärzte im Rahmen der Regelversorgung vorgesehen. Dafür hat der Freistaat ein breit aufgestelltes Impfbündnis mit den niedergelassenen Ärzten, den Apothekern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten mit ihren Impfzentren geschlossen. Davon werden insbesondere chronisch Kranke, mobilitätseingeschränkte Menschen und immobile Menschen profitieren können. Neben den Impfzentren und deren mobilen Teams steht damit die zweite Säule der bayerischen Strategie als Eckpfeiler einer schnellen und effektiven Verimpfung. Dadurch wird Schritt für Schritt, je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs, eine immer größer werdende Anzahl an Impfungen über sich ergänzende Impfpartner - den Impfzentren und den Ärzten - angeboten. Wir sind guter Dinge, dass bereits in der Zeit nach Ostern über 120.000 Impfstoffdosen pro Tag in Bayern verimpft werden können. Mit zunehmender Impfstoffverfügbarkeit wird Bayern die täglichen Impfungen sukzessive erhöhen.
Zur Beschleunigung der Impfungen müssen wir auch flexibler mit der Impfreihenfolge umgehen. Wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist, dass vor Ort bei entsprechendem Infektionsgeschehen schneller geimpft werden kann, eine entsprechende Impfstoffverfügbarkeit vorausgesetzt. Bayern setzt sich auf Bundesebene weiter dafür ein.
Schon jetzt ist es auch möglich, dass Einzelfälle abweichend von der eigentlichen Priorisierung geimpft werden. Hierüber entscheidet die Bayerische Impfkommission auf Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann