Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann MdL,
im Zusammenhang mit der Strategie der bayer. Staatsregierung zur Eindämmung des momentan leider auch in Bayern grassierenden Coronavirus Sars-CoV-2 ( https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html ) habe ich Fragen in Ihrer Eigenschaft als Leiter der Staatskanzlei und somit als Mitglied des bayerischen Kabinetts ( https://www.bayern.de/staatsregierung/staatskanzlei/leiter-staatskanzlei-staatsminister-fuer-bundesangelegenheiten/staatsminister-dr-florian-herrmann/ ).
Bekanntlich öffneten gestern (27.04.20) ca. 80% aller Laden und Einkaufszentren wieder. Ausgeschlossen davon waren solche Betriebe, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m² verfügen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/ (Überschrift "Ansteckungsgefahr durch Schließung von Betrieben eindämmen").
Die Medien berichten, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestern die pauschale Schließungsverfügung für Läden >800 m² für verfassungswidrig erklärt hat: https://www.tvaktuell.com/corona-in-bayern-geschaefte-ueber-800-quadratmeter-duerfen-wieder-oeffnen-351928/ . Gestern kündigten Sie gem. Bericht des Münchner Merkur an, dass das höchstrichterliche Urteil (wg. Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (siehe Art 3 , Satz 1 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html )) von der bayer. Staatsregierung umgehend umsetzt wird, indem noch heute die pauschele Allgemeinverfügung wieder aufgehoben wird: https://www.merkur.de/bayern/corona-bayern-muenchen-markus-soeder-gerichtsurteil-maskenpflicht-laeden-geschaefte-gastro-strafe-aktuell-zahlen-regeln-news-zr-13716681.html (im Kapitel "Corona-Paukenschlag in Bayern: Söder erlaubt nach Gerichtsurteil allen Läden die Öffnung").
Dazu sollen die Verkaufsflächen von Läden > 800 m² so begrenzt werden (wahrscheinlich durch Absperrmaßnahmen innerhalb des Geschäfts), so dass maximal 800 m² Verkaufsfläche frei begehbar sind.
Meine Fragen:
- Warum wurde die 800 m²-Grenze für die für betroffene Geschäftinhaber möglicherweise existenzentscheidene Anordnung "Schließung" vs. "darf öffnen" überhaupt gewählt? Verhält sich das Coronavirus hinsichtlich der Übertragungswahrscheinlichkeit von Mensch zu Mensch bei 801 m² Verkaufsfläche etwa anders als bei 800 m²?
- Was sagen Sie zu meiner These, dass es der bayer. Staatsregierung ganz offensichtlich an der nötigen Phantasie (hoffentlich nicht Intelligenz) fehlt, um durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Niemand, der ein Ladengeschäft betreibt, an seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird und dadurch möglicherweise in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird (Ich finde es bezeichnend, dass erst ein Gericht Sie darauf bringen musste, dass die bisherige Allgemeinverfügung einen groben Verstoß gegen Art 3 , Satz 1 GG beinhaltet und dass man durch intelligente Maßnahmen dafür sorgen kann (besser: muss), dass jedes Geschäft, trotz Corona, weiterhin öffnen darf.)?
Sie sind bekanntlich Volljurist ( https://www.florian-herrmann.de/2_17_Lebenslauf.html ) und haben nach eigenen Angaben in München, Frankfurt a.M., Bonn und Pennsylvania (USA) studiert (mit anschließender Promotion in Frankfurt a.M.).
- Wurde in Ihrem Jurastudium das Grundgesetz der BRD (insbesondere Art 3) niemals behandelt (was ich mir kaum vorstellen kann)?
Falls doch:
- Wieso haben Sie als promovierter Volljurist Ihre beiden Kabinettskolleg(inne)n Dr. Markus Söder* (bayer. Ministerpräsident) und Melanie Huml** (bayer. Gesundheitsministerin) nicht vor der Inkraftsetzung der sanktionierenden, als vom BayVGH gestern jedoch als verfassungswidrig deklarierten Allgemeinverfügung (pauschale Schließung aller Läden mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche) gewarnt?
* Dr. Söder ist bekanntlich (nur) "Schmalspur"- Jurist (kein 2. Staatsexamen) und begann seine berufliche Laufbahn als Redakteur beim BR: https://de.wikipedia.org/wiki/Markus_S%C3%B6der#Ausbildung ), bevor seine politische Laufbahn bei der CSU begann. Daher darf man m.E. von ihm nicht allzu viel juristischen Tiefgang erwarten.
** Melanie Huml ist bekanntlich Ärztin und hat offensichtlich ausreichend praktische Erfahrung mit Grippeschutz-Impfungen ( https://www.youtube.com/watch?v=Quk1QEQu1IA&t=3s ), jedoch wahrscheinlich nur einen mäßigen juristischen Background (Man kann ja auch nicht von Allem wirklich Ahnung haben, oder?).
- Wie entgegnen Sie meiner Feststellung, dass das gestrige Urteil des BayVGH eine deutliche "Klatsche" für die bayer. Staatsregierung ist?
Eine persönliche Bemerkung: Ich bin heilfroh, dass wir in Deutschland (auch in Bayern) eine deutliche Trennung zwischen Politik und Justiz haben.
In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie sich endlich die Zeit nehmen, um meine Fragen zu beantworten*** (für das medienwirksame Posieren vor 8 Mio. Atemschutzmasken (aus China) hatten Sie ja kürzlich auch genügend Zeit: https://www.florian-herrmann.de/lokalas_1_1_902_Schutzmasken-Lieferung-am-Flughafen-Muenchen.html ), verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising (Ihr Wahlkreis: https://www.florian-herrmann.de/index.php?ka=3&ska=7&idbgs=336 ))
G. L.
*** Bisher schauts bei Ihnen ziemlich schlecht aus: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-herrmann/fragen-antworten
Der CSU-Slogan lautet doch wohl immer noch "Näher am Menschen" ( https://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-markus-soeder-100-tage-parteichef-1.4426064 ), oder?