Frage an Florian Herrmann von Edith T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mein ehemaliger Pflegesohn hat vor einem Jahr in Freising eine Ausbildungsgenehmigung zum Friseur beantragt. Obwohl er extern 2017 den Quali erfolgreich abgelegt hat. Sprachniveau B1 von der Berufsschule bestätigt hat. Wurde sein Antrag abgelehnt, seine Indentität sei nicht nachgewiesen. (schriftlich existiert ein Vermerk vom BAMF, Identität geklärt, Shiraz/Iran von Inpol als Geburtsort bestätigt, weitere Papiere nicht notwendig?) Mittlerweile liegt seine beglaubigte Taskira vor, der Pass wurde am 04.06.18 beantragt. In dieser Woche sollen die Bescheide von AA Freising versandt werden. Nächste Woche soll die Ausbildung beginnen. Wie vor einem Jahr führt die späte Bescheidung dazu, dass die Ausbildungsverhältnisse nicht angetreten werden können, der Klageweg so spät greift, dass es zu spät ist.
Warum werden hier tausende € erst in die Integration investiert, um sie dann zu boykottieren? Die Betriebe brauchen Nachwuchs und Mitarbeiter, die jungen Männer wollen arbeiten, nicht länger dem Staat zur Last fallen. Eine Ausbildungserlaubnis für nicht einmal 30% der Anträge kann keinen zufrieden stellen. Keinen Asylanten, keinen Unternehmer und auch keinen Wähler. Warum wird hier erfolgreiche Integration verhindert?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dem von Ihnen geschilderten Fall gehe ich konkret nach und melde mich dann wieder. Generell wird in Bayern sehr viel für die Integration von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen mit Bleibeperspektive getan. Sie haben bereits die sog. 3+2-Regelung angesprochen, die ein Aspekt der Bemühungen ist. Die Integration in den Arbeitsmarkt macht sehr gute Fortschritte. So gingen in Bayern im Mai 2017 29.671 Flüchtlinge einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. Ein Jahr später sind es 46 Prozent mehr – nämlich 43.400 Menschen. Unabhängig davon muss man klar unterscheiden zwischen konkreter Anwerbung von Fachkräften (dazu legt Bundesminister Seehofer derzeit den Entwurf des Fachkräftezuwanderungsgesetzes vor) und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Letzteres kann grundsätzlich nur bei Menschen erfolgen, die auch eine Bleibeperspektive haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauern in den letzten Jahren, hat aber bei vielen - auch ohne Bleibeperspektive - die Integration faktisch schon längst begonnen. Also überlegen wir derzeit, wie eine bessere Balance von einerseits rascher Abschiebung von z.B. straffällig gewordenen Asylbewerbern und andererseits arbeitswilligen Asylbewerbern erreicht werden kann, ohne dass dies wieder zu einem zusätzlichen "Pull-Effekt" führt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann