Frage an Florian Herrmann von Josef R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
nun ist es bald 5 Monate (13.03.2014) her, dass ich Ihnen meine Frage, bez. der Überflüge der Kernkraftwerksanlage Isar, stellte.
Leider habe ich bisher keine Antwort von Ihnen erhalten.
Hier nochmal kurz zur Erinnerung:
Kurz nach dem Jahrestag der Fukushima Katastrophe, werden die Erinnerungen wieder wach, auch daran, dass sich in relativ geringer Entfernung (ca.50km von Freising, 80 km von München) die Kernkraftwerksanlage Isar befindet.
Ein Gericht in Berlin lehnte eine Flugroute über einen Forschungsreaktor ab.
Am AKW Isar herrschen ähnliche Bedingungen, der Luftraum darüber wird in ähnlicher Intensität und Höhe beflogen wie in Berlin. Der große Unterschied, in Berlin handelt es sich "nur" um einen Forschungsreaktor, hier um zwei "ausgewachsene" Kraftwerksblöcke.
Wie Sie sich sicher erinnern können, hat ein Stresstest gezeigt, dass kein deutsches AKW den Absturz eines großen Flugzeuges überstehen kann.
Sollte Ihnen meine Fragestellung zu "unbequem" gewesen sein, habe ich die Fragestellung geändert.
Was raten Sie mir und bestimmt auch sehr vielen anderen Menschen, um meine Besorgnis in dieser Sache zu zerstreuen?
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie diesmal Zeit fänden zu antworten.
Mit ferundlcihen Grüße,
Josef Rohrer
Sehr geehrter Herr Rohrer,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich verwundert darüber zeigen, dass über dem Kernkraftwerk Isar keine Flugverbotszone besteht. Ich kann Ihre Besorgnis auf diesem Gebiet nachvollziehen und möchte dazu daher wie folgt Stellung nehmen:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung legt Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen fest, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs, erforderlich ist. Es gibt die Gebiete in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt. Im konkreten Fall des Kernkraftwerks Isar sind Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) von der Beschränkung ausgenommen. Nach Instrumentenflugregeln operieren im Regelfall Luftfahrzeuge im Linien-, Charter- oder Frachtverkehr.
Ich verstehe Ihre Sorge vor einem Absturz eines Flugzeugs auf das Atomkraftwerk Isar. Jedoch wäre ein absolutes Flugverbot über allen Atomkraftwerken in Deutschland wenig sinnvoll, da ein Flugzeug vom Beginn einer Notlage bis zum endgültigen Absturz oft noch weite Strecken zurücklegt. An welcher Stelle das Flugzeug letztlich auf dem Boden aufkommt hängt nicht so sehr davon ab, wo in der Luft das Unglück stattfindet (also direkt über einem AKW oder „daneben“), sondern von vielen weiteren Faktoren. Dazu zählen zum Beispiel die Art der auftretenden technischen Unzulänglichkeiten sowie die Flughöhe, in der diese auftreten. Auch die zu diesem Zeitpunkt herrschenden Wetterbedingungen, also Temperatur und/oder die Windrichtung sowie die Windstärke, können die weiteren Abläufe eines Absturzes entscheidend beeinflussen. Das heißt selbst wenn ein Flugzeug direkt über einem Atomkraftwerk ein Problem hat, das zum Absturz führt, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass dieses Flugzeug auch wirklich mit dem Atomkraftwerk kollidiert.
Dass die Bundesregierung die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem Atomunglück in Deutschland sehr ernst nimmt, zeigt der - als Reaktion auf die Fukushima Katastrophe beschlossene - beschleunigte Atomausstieg. In Folge dessen befindet sich Block 1 des AKW Isar im sogenannten „Stillstandsbetrieb“, bzw. der Nachbetriebsphase. Das heißt die Brennelemente sind noch dort, da sie vor einem Flugzeugabsturz im Kernreaktor besser geschützt als in einem Abklingbecken.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann