Frage an Florian Herrmann von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
An eine, von "Handball-Connections" freie Justiz haben wir alle ein grundlegendes Interesse. (die Handball-"Verbindungen", u. a. des Herren Richter Brixner sind z. B. hier dargelegt /1/)
Die Selbstkontrolle der Justiz scheint ja nicht mehr zu funktionieren. Das hatte auch der Jurist Dr. Lamprecht in seinem NJW-Artikel kritisiert /2/.
Besonders klar tritt die fehlende Selbstkontrolle der Justiz z. B.:
1) Mollath, die BGH-Entscheidung
2) Kalinka Bamberski, die Hinzuziehung der französischen Justiz zur Bestrafung eines Mörders /3/
3) die Unfähigkeit der deutschen Justiz, die seit 1998 vorliegende Diskriminierung der Väter nicht ehelicher Kinder durch §1626 a BGB zu erkennen (Randnummer 49, /4/)
Sie wissen genau so wie ich, dass die justizkritischen Seiten mittlerweile Legion sind. Ich kann Ihnen also hunderte, weitere Beispiele - auch eigene Erfahrungen - bringen.
In den genannten drei Fällen stellen wir eine Unabhängigkeit der Justiz von Recht und Gesetz fest. Sie beweisen - entgegen Ihrer Aussage -, dass die Kontrolle der Justiz über den Instanzenzug eben nicht mehr funktioniert.
Ein unabhängiger Justiz-TÜV würde die Rechtsfehler in den gerichtlichen Entscheidungen rechtzeitig erkennen.
Da keine Corps-Zwänge vorhanden sind, könnten wir uns z. B. die rechtlichen Belehrungen aus anderen Ländern, wie in Fall 2) aus Frankreich und in Fall 3) aus dem Europarat, sparen können.
Würden Sie also eine derartige Institution, die - verbunden mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Richter die z. B. die Akten nicht lesen - uns sachfremde Entscheidungen erkennen lässt, befürworten?
Würden Sie eine Überprüfung aller bayerischen Urteile auf Rechtsfehler durch unabhängige Bürger befürworten?
MfG
MB
PS: Mit §321a ZPO, ist Frau Justitia auch noch taub geworden!
/1/ http://tinyurl.com/m47un4m
/2/ http://tinyurl.com/33tba9r
/3/ http://tinyurl.com/kcomlxd
/4/ http://tinyurl.com/ktrbnr7