Frage an Florian Herrmann von Frank F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie bestätigen mit Ihrer Antwort, dass die Schreiben von Herrn Braun nicht als eigener Wiederaufnahmeantrag gewertet werden können, sondern, dass diese einen vorgetragenen Wiederaufnahmegrund darstellen, da Sie selber anführen, Frau Dr. Merk habe auf "weitere" Wiederaufnahmegründe gewartet.
Ich vermute, Ihnen ist bekannt, dass ein einziger berechtigter Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme ausreichend ist.
Ihre Antwort, dass Frau Merk dennoch auf "weitere" Wiederaufnahmegründe gewartet habe, wirft automatisch Fragen auf.
Wenn Frau Merk zu dem bestehenden Wiederaufnahmegrund durch die Aussagen des Herrn Braun auf weitere Gründe gewartet hat, wieso wurde ihre Anweisung eines Wiederaufnahmeantrages im November 2012 mit den Themen "Befangenheit Richter B." und "Wahnausweitung auf Dr. W." begründet und explizit nicht mit den Aussagen des Herrn Braun?
Warum deutete Frau Dr. Merk im Dezember 2012 in der Sendung "Münchener Runde" den von Ihnen bestätigten "Grund" der Aussagen Brauns weiterhin als eigenen Wiederaufnahmeantrag des Herrn Braun, wenn diese nach Ihrer Aussage aus der Perspektive von Frau Dr. Merk aber ein "weiterer" Grund und kein Antrag gewesen sein soll?
Sehr geehrter Herr Fischer,
wieso stellen Sie mir Fragen, die Sie eigentlich der Justizministerin stellen müssten?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann