Frage an Florian Herrmann von Frank F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
der Auftrag des Untersuchungsauschusses war verkürzt die Beantwortung der Frage, ob es Fehlverhalten der Bayerischen Behörden oder der verantwortlichen Politik im Fall des Gustl Mollath gab.
Eine Kernfrage war dabei der Umgang mit den Schreiben des Edward Braun.
Eine potentiell sehr wichtige und neue Aussage wurde als eigener Wiederaufnahmeantrag des Herrn Braun gewertet, was zwangsläufig zu einer Ablehnung führen musste.
Die Antwort auf die wichtige Frage, warum die Aussage in dieser Form gewertet wurde und somit ohne Auswirkungen blieb, gibt der Abschlussbericht Ihrer Fraktion und der FDP mit folgendem Wortlaut:
"Alle Stellen legten es aufgrund der Passage „Sie haben die Pflicht […], ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen“ als eigenen Wiederaufnahmeantrag des Zeugen Braun aus.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg übersandte es konsequenterweise im Folgenden dem Landgericht Regensburg zur Entscheidung.?"
Die besagte Passage bezieht sich offenbar auf ein unspezifiziertes "Sie" und appelliert an die Pflicht einer Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens. Man könnte dies losgelöst und in dieser Form mit etwas Phantasie als einen eigenen Antrag werten.
Die Original-Passage, ohne die Auslassung im Bericht durch [...], lautet aber:
"Sie haben die Pflicht, die Ihnen unterstehende Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen."
Es wird in dieser Passage von Herrn Braun an die Pflicht Frau Dr. Beate Merks (Adressatin des Schreibens) appelliert, aufgrund der von Herrn Braun gemachten Aussagen die Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen (Was ca. 1 Jahr später auch unter Berücksichtigung der Aussagen von Herrn Braun geschah).
Könnten Sie bitte erklären, wie die ungekürzte Original-Passage als eigener Wiederaufnahmeantrag gedeutet werden kann, wenn Justizministerin Merk, also eine andere und dazu berechtigte Person, gebeten wird, ein Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten?
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Für die Ministerin ergaben sich die Gründe, die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages anzuweisen, erst zu einem späteren Zeitpunkt, als weitere Gründe hinzugekommen sind. Das ist an anderer Stelle im Schlussbericht eingehend ausgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann