Frage an Florian Herrmann von Michae R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in dem Schlußbericht des Untersuchungsausschusses von gestern ist die Passage zu finden (Seite 24): "Alle Stellen legten es aufgrund der Passage „Sie haben die Pflicht […], ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen“ als eigenen Wiederaufnahmeantrag des Zeugen Braun aus. Die Staatsanwaltschaft Regensburg übersandte es konse- quenterweise im Folgenden dem Landgericht Regensburg zur Entscheidung."
In dem betreffenden Dokument findet sich die Stelle: "Sie haben die Pflicht, die Ihnen unterstehende Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen."
Wie kommt es zu der Sinnentstellung - aus "die Ihnen unterstehende Staatsanwaltschaft anzuweisen" werden einfache "..."? Was natürlich den Sinn dieses Satzes deutlich zeigt. Können Sie ausschließen, dass keine weiteren Verfälschungen im Rest des o.g. Berichtes vorkommen? (124 Seiten zu durchforsten ist wirklich zeitaufwändig ;)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps
Sehr geehrter Herr Reeps,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich kann nicht erkennen, dass die von Ihnen zitierte Stelle sinnentstellend sein soll. Die Behörden haben das so ausgelegt. Für die Staatsanwaltschaft ergab sich damals noch kein Grund, selbst einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.
Der Schlussbericht enthält generell nichts Sinnentstellendes.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann