Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
bekanntlich leiteten Sie den sog. "Mollath-Untersuchungsausschuss" im bayerischen Landtag. Nachdem die Bewertungen zwischen der CSU-/FDP-Landtagsfragtion und der Opposition (SPD; Grüne, Freie Wähler) diametral unterschiedlich ausfallen -siehe z.B. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayern-mollath-ausschuss-beendet-arbeit-12276783.html - , kam es leider zu keinem gemeinsamen Abschlussbericht.
Die Opposition hat bereits einen 136-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Hingegen gibt es einen solchen von der CSU-/FDP-Fraktion bis dato wohl noch nicht (ich habe diesbezüglich intensiv "gegoogelt"; leider ohne Ergebnis).
Meine Fragen:
- Warum wurde von der CSU/FDP noch kein abschließender Bericht zum Mollath-Untersuchungsausschuss veröffentlicht?
- Wann ist mit dessen Veröffentlichung zu rechnen?
- Wie ist Ihre persönliche Bewertung des Ausschusses? Insbesondere: Halten Sie die Kritik von SPD, Grünen und Freien Wählern, insbesondere an der bayrischen Justizministerin, Frau Dr. Beate Merk (CSU), für "Wahlkampfgetöse"?
- Mit dem heutigen Kenntnisstand um Gustl Mollaths Geschichte: Sitzt Herr Mollath Ihrer Auffassung nach zurecht/zu unrecht in der forensischen Klinik in Bayreuth? (Bitte beziehen Sie eine klare, unmissverständliche Position und verweisen Sie bitte nicht, wie es Ihre Parteikollegin Beate Merk ständig tut, auf die "Unabhängigkeit der Justiz".)
Für Ihre baldige, mich inhaltlich hoffentlich zufriedenstellende Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Ihr Wahlkreis)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
dieser Mail füge ich die druckgelegte Fassung des Schlussberichts des Untersuchungsausschusses "Fall Mollath" bei. Der Schlussbericht ist übrigens seit gestern online auf der Homepage des Bayerischen Landtags verfügbar. Meinen Plenarbeitrag können Sie dort auch ansehen. Das gesamte Plenarprotokoll wird wie üblich ebenfalls eingestellt, sobald es fertig ist.
Dem Schlussbericht bzw. meinem Plenarbeitrag können Sie auch meine Bewertung entnehmen. Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, haben wir im Untersuchungsausschuss nicht behandelt. Der Hinweis auf die Gewaltenteilung ist - entgegen der Auffassung, die Ihre Frage nahelegt - eben keine Ausrede, sondern ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Ich bin weder Richter noch Psychiater, also weiß ich auch nicht, ob Herr Mollath wahnkrank und gemeingefährlich ist und entscheide auch nicht darüber, ob das Urteil des LG Nürnberg-Fürth richtig ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann