Frage an Florian Herrmann von Martin D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
mit Befremden habe ich Ihre Äußerungen zum laufenden Untersuchungsausschuss des Landtages im "Fall Mollath" zur Kenntnis genommen, in dem Sie diesen bereits abschließend bewerten!
Meine Erfahrung ist eine völlig andere: da ich mittels einer Fehldiagnose und konstruierter Straftaten ebenfalls nach Paragraf 63 StGB - wie Herr Mollath - dauerhaft untergebracht werden sollte, gehe ich aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse, die ich während insgesamt zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Haft/Unterbringung hier sammeln konnte, im Gegenteil davon aus, dass in Bayern/Franken ein STRUKTURELLES PROBLEM in Bezug auf Unterbringung von "lästigen" Personen in der Forensik besteht.
Dieses Problem ist m.E. nach durchaus ein "parteipolitisches" - auch nach Freispruch meiner Sache erfolgte nicht etwa eine Entschuldigung oder "Reue" der Verantwortlichen. Vielmehr wurde im "Nachtreten" die vom LG Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 bereits zugewiesene Entschädigung nach Art 41 EMRK von den Beschuldigten im Amt "verweigert". Namentlich ist gegen den 1. Strafsenat, OLG Bamberg, Vorsitz . D. B. . und den damaligen Generalstaatsanwalt . L. . (seit Feb. "Präsident" OLG) nun Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt und Beschwerde beim EGMR in Straßburg, 1033/12, anhängig.
(Sowohl . D. B. . als auch . L. . sind Funktionäre und langjährige Parteigänger der CSU).
Sind Sie generell zu einer NEUBEWERTUNG Ihrer Aussagen zum Untersuchungsausschuss "Mollath" bereit, sollten sich Erkentnisse ergeben, dass es sich hier keinesfalls um eigene "bedauerlichen" Einzelfall handelt, der im Charakter der Person Mollath begründet liegt sondern vielmehr ein SYSTEMBEDINGTES Defizit besteht?
Wären Sie auch bereit, den Vorsitz anderenfalls abzugeben, wenn Sie nicht in der Lage wären, objektiv Position zu bez.?
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
B-W
Sehr geehrter Herr Deeg,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
In meinem Interview im Freisinger Tagblatt vom 29.05.2013 habe ich die Fragen, die mir der Journalist gestellt hat, entsprechend meiner bisherigen Erkenntnisse aus den Zeugenvernehmungen und dem Aktenstudium im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" beantwortet. Meinen Antworten kann ich allerdings - im Gegensatz zu Ihren Unterstellungen - nicht entnehmen, dass ich die Erkenntnisse aus den bisherigen Zeugenvernehmungen bereits "abschließend bewerte(n)". Insbesondere habe ich nicht geäußert, es handele sich um einen "bedauerlichen", im "Charakter des Herrn Mollath begründet(en)" Einzelfall.
Wir werden jetzt zunächst die weiteren Zeugen vernehmen und die Beweisaufnahme abschließen. Im Schlussbericht werden wir dann die dem Untersuchungsausschuss im Fragenkatalog vorgelegten Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann