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Florian Herrmann
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Frage von klaus l. •

Frage an Florian Herrmann von klaus l. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Herrmann,

ich gehe einfachmal davon aus , das Sie es waren der den Innneminister mit seinen Aussagen zu dem Prügelopfer in München unterstützt haben ..

Ws treibt Sie als Jurist dazu , diesen unglaublichen Vorfall von Ihrem Namensvetter verbal zu Unterstützen ? Sie sind nicht auch der Meinung , das es sich als Innenminister gehört , sachlich und ohne Wertung der beteiligten Personen (OPfer u.Täter) sich der Untersuchung durch hoffentlich unabhängige Ermittler zu stellen ? In diesem sehr schwierigen Fall tun sich mehr Fragen auf, ,als es zurzeit Antworten gibt ! Wenn Sie alsJurist den Polizeibericht lesen, die verschieden Aussagen hören, ,sich einmal in die Lage von gefesselten Personen (egal ob Mann oder Frau) dann erkennen Sie sofort die Widersprüche und das schreibt Ihnen ein Mann , der schon sehr oft mit schwierigen Situationen konfontiert wurde . Auch für mich gilt nach wie vor die Unschuldvermutung , aber so wie sich der unsägliche , meiner Meinung nach, völlig Inkompetente Polzipräsident verhalten hat, wurde der Polizei einen großen Imgageverlust zugefügt... Übrigens teilen hier in Regensburg viele gute Polizisten und Juristen ,die ich zu meinen Freunden zähle, meine Meinug.. Ich nun gespannt auf Ihre Antwort...

MfG

Klaus Lerche

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lerche,

als Jurist halte ich zunächst einmal nichts von juristischen Ferndiagnosen. Niemand von uns war am 20.01.2013 in der PI München Au dabei. Also halte ich es für sinnvoll, wenn die dafür zuständige Staatsanwaltschaft das Geschehen ausermittelt und dann entscheidet, ob der Polizist angeklagt wird oder nicht. Ich enthalte mich jedenfalls ebenso wie der Innenminister einer Bewertung dieses Vorfalls, bis das Ergebnis auf dem Tisch liegt. Ich bin nämlich für umfassende und schonungslose Aufklärung solcher Vorfälle, weil die Integrität der Polizei davon abhängt, dass diese nicht nur nach Recht und Gesetz handelt, sondern auch ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Ich habe daher auch keinen Zweifel daran, dass dieser Vorgang sauber aufgeklärt wird.

Ich habe allerdings erhebliche Zweifel daran, dass es der Opposition, vor allem den Grünen, in erster Linie darum geht. Mein Eindruck aus der Plenardebatte und dem Gezeter, das nach der Rede des Ministers veranstaltet wird, ist eher, dass es um eine klare Vorverurteilung des Beamten geht. Der hat aber auch das Recht, das seine Sicht der Dinge zur Kenntnis genommen wird. Audiatur et altera pars - für mich ein zentraler Grundsatz des Rechtsstaats. Und der gilt auch für Polizeibeamte.

Der Innenminister ist in seiner Rede im Landtag u.a. auf eine Frage der Grünen bzgl. der vier Besuche der Polizei in der Wohnung der verletzten Frau eingegangen. Die Grünen hatten nämlich explizit danach gefragt. Er hat dann dargestellt, auf wessen Veranlassung die Polizei dort war (1. LHSt München, 2. Notruf der Frau, 3. Notruf des Nachbarn, 4. Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts). Es wird schon noch erlaubt sein dürfen, auf explizite Fragen auch explizit zu antworten, vor allem dann, wenn vom Anwalt der Frau und letztlich auch den Grünen unterstellt wird, die Polizei sei quasi auf eigene Veranlassung mehrfach bei der Frau aufgekreuzt. Auf das bezog sich meine Unterstützung, was dem Artikel in der SZ von heute auch zu entnehmen ist.

Beste Grüße
Florian Herrmann

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