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Frage von Hannelore S. •

Frage an Florian Herrmann von Hannelore S. bezüglich Recht

Bei der neuen GOZ ab 1.1.2012 (´Gebührenordnung für Zahnärzte) und dem Rechnungsmuster vom Bundesgesundheitsministeriumund der GOÄ für Ärzte sind mir gravierende Rechtsverletzungen aufgefallen. z.B. fehlt die Ermächtigung in § 15 ZHG (Zahnheilkundegesetz) außer über Gebühren auch noch über Fälligkeit der Rechnung zu befinden (§ 10 GOZ und § 12 GOÄ = Ärzte) Fälligkeiten werden im BGB abgehandelt, die Frist beginnt auch nicht mit Rechnungsdatum, wie Anwälte gerne behaupten, sondern mit Zugang, und bei Medizinern erst, wenn die Rechnung der jeweiligen Gebührenordnung entspricht. Leider ist das genau der ewige Streitpunkt, wo dann stets der ach so neutrale Gutachter vom Gericht eingesetzt wird, der dann auch noch - als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz - meist unerlaubte rechtliche Statements abgibt z.B. ... ist unstreitig usw. Außerdem ist die Anlage zur GOZ = Rechnungsmuster abgrundtief falsch und verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Steuer, usw.) Über welche politiische Gremien kriegt man das wieder ins richtige Lot gebracht? Können sie hier helfen (keine Rechtsberatung, aber ihre Kenntnisse als RA finde ich hilfreich)?

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