Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
Danke für Ihre Antwort vom 06.02.2012.
Sie schreiben "mir liegen keine näheren persönlichen Erkenntnisse über einzelne Abgeordnete vor, ......" und "der Verfassungsschutz, der ja offenbar ein Drittel der LINKE-Abgeordneten beobachtet,..." (siehe oben).
Meine Fragen:
- Liegt Ihnen ein aktueller Bericht des Verfassungsschutzes mit einem konkreten Ergebnis seiner Beobachtungen vor, der Ihre These, die LINKE sei ein "Feind der Verfassung", untermauert ?
- Falls ja: Sorgen (auch) Sie für die Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Berichtes?
- Falls nein: Hätten Sie Verständnis dafür, dass man Ihnen populistisches Geplapper über Dinge, die Sie nicht stichhaltig belegen können, vorwerfen könnte?
-Teilen Sie meine Meinung, dass die Tatsache der Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch kein hinreichender Beweis für ein (strafrechtlich zu ahndendes) Fehlverhalten einzelner Abgeordneter der Partei DIE LINKE ist? Sie als promovierter Jurist müssten doch den Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) kennen.
- Teilen Sie meine Einschätzung, dass, sollten Sie Ihre Behauptungen nicht belegen können, Ihre Glaubwürdigkeit (wie auch die von Alexander Dobrindt) darunter leidet?
- Teilen Sie meine Meinung, dass der "Übervater" der CSU, Franz-Josef Strauß (Gott habe ihn selig) auch nicht immer verfassungskonform gehandelt hatte? Ich erinnere nur an das von ihm initiierte Verbot des "Spiegel" und die Umstände, wie er als damaliger Verteidigungsminister die "Starfighter" (F-104G) am Parlament vorbei beschafft hatte. Ausserdem war es doch Strauß, der durch die Gewährung von Millionen- (oder waren es sogar Milliarden?) Kredite an die DDR das System, welches die CSU (und Andere) heute zurecht verurteilen, gestützt und somit am Erhalt der Macht gefördert hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
Sie scheinen nicht ganz den Unterschied zu verstehen zwischen einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Von letzterem ist doch überhaupt nicht die Rede. Von ersterem sehr wohl, da der Verfassungsschutz - wie ich schon geschrieben habe - öffentlich zugängliche Quellen liest, also Zeitungen, Parteiprogramme, Internetauftritte etc., und sich daraus ein Bild macht, ob hier verfassungsfeindliche Aktivitäten oder Ansichten zu erkennen sind. Das wird dann im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht. Ich veröffentliche gar nichts, das macht der Verfassungsschutz.
Was dort veröffentlich wird, muss natürlich stichhaltig sein; das erwarte ich, weil sonst der Bericht und somit auch die Arbeit des Verfassungsschutzes absurd und übrigens auch rechtswidrig wäre.
Verstöße gegen die Verfassung kommen laufend vor, beispielsweise durch Gerichtsurteile, die dann vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden oder durch sonstige staatliche Entscheidungen, sogar Gesetze, die nicht mit der Verfassung konform sind. Dafür haben wir ja das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung". Das heißt aber nicht, dass der Richter, der das Urteil gefällt hat oder der Bundestag, der das Gesetz beschlossen hat, verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet. Hier müssen Sie schon differenzieren. Daher passt auch Ihr Strauss-Beispiel nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann