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Florian Herrmann
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Frage von Guido L. •

Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,

Ihr Parteikollege und Generalsekretär der CSU, Herr Dobrindt, forderte kürzlich, dass die Partei DIE LINKE verstärkt vom Verfassungsschutz zu beobachten sei und möglichst bald verboten werden sollte.
Nach meiner Erinnerung war es Ihre Partei, die CSU, die bei der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23.05.1949 als einzige Partei dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zugestimmt hatte.

Teilen Sie meine Meinung, dass, wenn der Generalsekretär Ihrer Partei bei anderen Parteien sehr hohe Maßstäbe an die Verfassungstreue anlegt, diese auch für Ihre Partei genauso angelegt werden müssten und die CSU wegen ihrer damaligen Verweigerungshaltung zum Grundgesetz möglicherweise auch als verfassungsfeindlich eingestuft werden könnte?

Ein öffentliches Bedauern der CSU wegen der damaligen (Fehl-)Entscheidung hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens zum GG habe zumindest ich bis dato nicht wahrgenommen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Guido Langenstück (85386 Eching, Lkr. Freising)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

die mögliche Verfassungsfeindlichkeit der LINKE und das seinerzeitige Stimmverhalten des Freistaates Bayern beim Grundgesetz haben natürlich nicht im entferntesten etwas miteinander zu tun.

Die CSU lehnte das Grundgesetz seinerzeit ab, weil sie zu viel Einfluss des Bundes fürchtete und eine stärkere föderale Prägung forderte, beispielsweise eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung. Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den Freistaat Bayern, falls bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss des Landtags akzeptiert. Der CSU ging es also damals um eine Stärkung des föderalen Gedankens, also eines der Grundprinzipien des Grundgesetzes, und nicht um seine Ablehnung.

Die Beobachtung der LINKE halte ich im Übrigen für richtig. Wenn wir eines aus der Weimarer Zeit gelernt haben, dann dass man die Feinde der Verfassung nicht so lange gewähren lassen darf, bis sie in wichtigsten Staatsämtern sitzen. Die LINKE sitzt bereits im Bundestag. Wenn es Anzeichen dafür gibt - und die gibt es - dass die Partei oder Protagonisten der Partei die Grundprinzipien des Grundgesetzes ablehnen, so erwarte ich als Bürger, dass dem entsprechend nachgegangen wird. Ich erwarte dass gegen Extremisten von rechts und links gleichermaßen vorgegangen wird und wir unsere Demokratie als wehrhafte Demokratie verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann

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