Frage an Florian Herrmann von Christian R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
im Jahr 2011 wurden in 14 der 16 Bundesländer die Beamtenbesoldungen den allgemeinen Einkommensentwicklungen angeglichen. In Bayern hingegen mussten die Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde hinnehmen. Die Diäten der Abgeordneten hingegen wurden zum 1. Juli 2011 um 3,5 Prozent erhöht.
Ich persönlich als Dienstanfänger bin zusätzlich von der befristeten Absenkung der Eingangsgehälter betroffen. Diese beiden (und weitere) Sparmaßnahmen waren zum Zeitpunkt ihres Beschlusses und zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung wohl durchaus berechtigt. Die Gründe für diese Sparmaßnahmen sind offensichtlich (Hypo Alpe Adria, BayernLB ...) und müssen nicht mehr diskutiert werden.
Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen hätte die Landesregierung ein Mittel zur Hand, um im Rahmen des Nachtragshaushalts für den Doppelhaushalt 2011/2012 einige der Sparmaßnahmen rückgängig zu machen.
Somit könnte man den bayerischen Beamtinnen und Beamten die Wertschätzung entgegen bringen, die sie verdient haben.
Halten Sie dies für möglich und realistisch?
Mit freundlichen Grüßen
C. Rieger
Sehr geehrter Herr Rieger,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage.
Ich möchte kurz den Hintergrund der Bezügeanpassung bei den Abgeordneten erläutern:
Bereits im Jahr 1995 hat der Bayerische Landtag im Abgeordnetengesetz (BayAbgG) rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, wann und wie die Bezüge der Abgeordneten angepasst werden. Dadurch wurde die frühere - in der Bevölkerung häufig kritisierte Praxis - ersetzt, wonach die Abgeordneten des Bayerischen Landtag jeweils immer wieder neu ihre Bezüge festsetzen konnten.
Seitdem werden die Entschädigungen und Kostenpauschalen der Landtagsabgeordneten nach folgendem, aus meiner Sicht sehr transparenten, Verfahren bestimmt:
Nach Art. 5 Abs. 1 BayAbgG werden die Entschädigungen der Landtagsabgeordneten („Diäten“) jedes Jahr zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Dabei sind je nach wirtschaftlicher Entwicklung sowohl Anpassungen nach oben als auch nach unten möglich. Bei der Berechnung fließen die Gehaltsentwicklung in der freien Wirtschaft zu 87,2 %, bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst zu 6,2% und den Beamten zu 6,6 % in die sog. Maßzahl ein. Diese Maßzahl wird nicht durch den Bayerischen Landtag selbst, sondern durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt. Aus der Maßzahl folgt dann eine prozentuale Erhöhung, eine entsprechende Absenkung oder ein Nullrunde.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Anpassung der den Abgeordneten zustehenden Kostenpauschale, wobei hier nicht die Einkommensentwicklung, sondern der Verbraucherpreisindex maßgeblich ist. Es findet also lediglich ein Inflationsausgleich statt.
Die Kriterien einer Anpassung sind also von vorneherein festgelegt und werden nicht nach der jeweils konkreten Lage bestimmt. Dies führte im letzten Jahr, 2010, beispielsweise dazu, dass die Bezüge der Landtagsabgeordneten nicht erhöht wurden, obwohl sich die wirtschaftliche Lage nach der Finanzmarktkrise schon wieder erholt hatte und es auch wieder ordentliche Lohnsteigerungen in der freien Wirtschaft gab. Der Verzicht auf eine Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten für dieses Jahr wird sich, darauf will ich noch hinweisen, im nächsten Jahr nach der eben dargestellten Systematik dann auch wieder bei der Festlegung der Entschädigung für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags auswirken.
Im Gegensatz zu der Entwicklung der Bezüge der Landtagsabgeordneten wurde die Beamtenbesoldung in Bayern in den Jahren 2009 und 2010, also einer Zeit, in der Nullrunden und Kurzarbeit in der freien Wirtschaft eher die Regel als die Ausnahme waren, deutlich erhöht. 2009 gab es einen Sockelbetrag von 40,00 € und eine lineare Besoldungserhöhung von 3 %. 2010 gab es dann noch einmal 1,2 % oben drauf.
Die Bezüge der Abgeordneten werden also nach umfangreichen, gesetzlich festgelegten Kriterien vom Landesamt für Statistik festgesetzt und nicht nach „Gutdünken“ des Parlamentes beschlossen. Die Bezüge haben auch nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun. So kennt der Abgeordnete keine familienstandsbezogenen Zuschläge, kein Weihnachtsgeld und auch keine Stufen-Vorrückungen je nach Jahren der Parlamentszugehörigkeit. Ich finde das ist auch gut so.
Der Vergleich der Diäten mit der Beamtenbesoldung hinkt weiter auch deshalb, da die prozentuale Lohnerhöhung jährlich nicht der einzige Parameter für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist. In den letzten Jahren haben doch viele Beamte eine andere Dienstaltersstufe erreicht? Oder vielleicht sogar eine Beförderung? Im Polizeibereich wurden beispielsweise im letzten Doppelhaushalt rund ein Drittel aller Beamtinnen und Beamten befördert. Übrigens, auch die Abgeordneten kennen Nullrunden, z.B. im vergangenen Jahr, wie ich gerade schon ausgeführt habe.
Richtig ist, dass es im Jahr 2011 keine Besoldungserhöhung bei den Beamten gegeben hat, da dies nicht ohne neue Schulden im Staatshaushalt möglich gewesen wäre. Die Regierungsfraktionen von CSU und FDP haben sich zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung darauf verständigt, am Ziel des Haushalts ohne neue Schulden festzuhalten. Während in anderen Bundesländern die Haushaltsgesetze vom Verfassungsgericht wegen einer verfassungswidrigen Schuldenpolitik aufgehoben werden, wollen wir in Bayern durch eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik den künftigen Generationen politische Handlungsspielräume erhalten und unseren Kindern keinen Schuldenberg hinterlassen.
Deshalb haben wir im Doppelhaushalt 2011/2012 in allen Bereichen Einsparungen vorgenommen. Hiervon konnten wir den Personalbereich nicht ausnehmen, da die Personalausgaben mit 17,6 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 18,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 bei weitem den größten Ausgabenblock im bayerischen Staatshaushalt darstellen.
Bei der verständlichen und notwendigen Diskussion um die aktuelle Nullrunde darf aber nicht vergessen werden, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits massiv in den Öffentlichen Dienst investiert haben und weiter investieren werden:
• Bayern zahlt weiterhin das bundesweit höchste Weihnachtsgeld und das unbefristet.
• Wir reduzieren die Arbeitszeit in zwei Schritten wieder auf eine 40-Stunden-Woche.
• Wir haben die Altersteilzeit unbefristet fortgeschrieben.
• Wir haben ein leistungsgerechtes Neues Dienstrecht mit neuen Aufstiegsmöglichkeiten eingeführt und im Vorgriff hierauf 18.000 Stellenhebungen vorgenommen.
• Wir haben in Zeiten der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010, in der freien Wirtschaft gestiegene Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen waren und viele Unternehmen Kurzarbeit anmeldeten, die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wirkungsgleich auf die Beamten übertragen und die Bezüge deutlich erhöht.
Ich nehme die Kritik, die Sie äußern, ernst und kann verstehen, dass es zunächst zu Verärgerung führt, wenn eine Nullrunde bei den Beamten und eine Diätenerhöhung bei den Abgeordneten zeitlich zusammenfallen. Ich hoffe jedoch, dass ich Ihnen die Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Maßnahmen erläutern konnte und bitte Sie um Ihr Verständnis. Das sind keine Durchhalteparolen, sondern die Begründung, die wir uns nicht einfach gemacht haben. Eines kann ich Ihnen aber versichern: Es besteht innerhalb der CSU-Landtagsfraktion völlige Einigkeit darüber, dass es Anfang 2012 eine Bezügeanpassung bei den Beamten geben muss. Hierzu stehen wir auch!
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann