Frage an Florian Herrmann von Christian L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
im Zuge der Energiewende für den Landkreis Freising soll nun auch massiv der Ausbau der Windenergie gefördert werden. Das Windkraftanlagen (WKA) eine Zukunftstechnologie darstellen und für den Energiemix notwendig sind, möchte ich an dieser Stelle nicht anzweifeln.
Da aufgrund der, im Gegensatz, zu Küstengebieten, niedrigeren Windpotentiale nun aber 180m hohe Anlagen im Landkreis geplant werden, führt dies zwangsweise erhebliche Nachteile mit sich:
- Schattenwurf bis über 2km
- Lärm
- Infraschall
- Wertverlust bei Immobilien
- massive Einschränkungen bei der Flächennutzung innerhalb betroffener Gemeinden (z.B. Ausweisung neuer Baugebiete)
Halten Sie Mindestabstände von solchen Anlagen zur Wohnbebauung für notwendig, wie sie beispielsweise in nördlichen Bundesländern bereits exisiteren? Wenn ja, wie groß sollten diese sein?
Sollte nicht besser geregelt werden, auch in Bayern generell, wie mit WKA zu verfahren sind? Etwa Einflussmöglichkeiten für Bürger und Gemeinden zu schaffen und Anlagen nicht allein auf Gutachten der Betreiber hin zu genehmigen? Was werden Sie in dieser Hinsicht unternehmen?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Liebhardt
Sehr geehrter Herr Liebhardt,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Die intensive Debatte um den Ausstieg aus der Kernenergie und die Aussetzung der Laufzeitverlängerung zeigt, dass es noch dringender notwendig sein wird, als bisher ohnehin schon, die Umstellung unserer Energieversorgung auf regenerative, CO2-neutrale Energiequellen voranzutreiben. Dies erfordert von uns allen ein Umdenken, denn es wird auf Dauer nicht gelingen, die Energiewende zu schaffen, wenn gleichzeitig an jeder Stelle Bürgerinitiativen entstehen, die dagegen arbeiten, sei es Windkraft, Biogas, PV-Anlagen, Stromnetze zwischen Windparks im Norden und Verbrauchern im Süden des Landes etc etc. Mit dem St-Florians-Prinzip kommen wir nicht, was für mich übrigens auch für die Kernkraftdebatte gilt, weil es nichts bringt, wenn wir unsere KKWs abschalten und dann den Strom aus weit weniger sicheren KKWs aus Frankreich oder Tschechien beziehen.
Was ich sagen will: ich plädiere für eine zukunftsgerichtete, CO2-neutrale, erschwingliche Energieversorgung und für eine Energiepolitik mit Augenmaß. Daher trete ich auch weiterhin für die Kernkraft als Brückentechnologie ein, die uns diesen Übergang ermöglicht.
Mit Augenmaß möchte ich daher auch, dass über Windräder diskutiert wird. Ich habe schon mehrfach, auch den Kollegen von der BI in Paunzhausen, gesagt, mich gerade für die Belange in Paunzhausen einzusetzen. Es gab mittlerweile auch ein Gespräch mit dem Umweltministerium. Fixe Abstandsflächen gibt es in keinem Bundesland, es gelten letztlich verbindlich nur die Lärmgrenzwerte und die Grenzwerte bzgl. des Schattenschlags. Ich persönlich hielte Grenzen wie zB 1000 m zur Wohnbebauung für sinnvoll und habe das auch bereits angeregt. Rechtlich ist dazu eine Änderung auf Bundesebene nötig, da es seitens des Landesgesetzgebers nicht entgegen der Bundesbaugesetzregelung, die keine Abstandsflächen vorsieht, möglich ist, Abstandsflächen einzuführen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die vernünftige Nutzung der Windenergie in Bayern aufgrund des im Vergleich zum Norden viel geringeren Windes nur zum Preis von riesigen Anlagen möglich ist. Das ist m.E. keine Vorgehensweise mit Augenmaß.
Den Gemeinden kann ich nur empfehlen, die gesetzliche Möglichkeit auszunutzen und sog. Konzentrationsflächen auszuweisen, in denen Windräder vorgesehen sein sollten, um sie an anderer Stelle dann nicht zu haben. Auf diese Weise kann auch dem Trend entgegen gewirkt werden, dass nur die Betreiber die Standorte bestimmen. Hier müssen die Gemeinden aber beherzt handeln!
Gerne stehe ich für weitere Rückfragen oder auch ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann