
(...) Diese hat jeweils zu prüfen, ob die Genehmigung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Nachbarschaft zumutbar ist. In die Abwägung hat sie neben der Bedeutung der Veranstaltung für die Stadt Berlin sowohl in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht ebenfalls das Interesse von Anwohnern nach Nacht- und Sonntagsruhe einzubeziehen. Eine generelle Aussage über die Genehmigungsfähigkeit von kulturellen Veranstaltung kann daher nicht getroffen werden. (...)