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Florian Graf
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Frage von Martin G. •

Frage an Florian Graf von Martin G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Graf,

als seinerzeit vom Deutschen Bundestag dir "Rente mit 67" verabschiedet wurde, ist von damaligen Bundesfinanzminister Schäuble diese Reglung wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen worden.

Da nach der Föderalismusreform das Beamtenrecht leider auf einzelnen Bundesländer übertragen wurde, findet sie noch keine Anwendung auf das mit fast 63 Mrd. Euro verschuldete Berlin.

Hier werden wieder die Privilegien des Beamtenstandes hinsichtlich der Pensionsaltersgrenze sichtbar, was zu einer "Zweiklassengesellschaft" der Beschäftigten führt.

Welchen Vorstoß unternimmt Ihre Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, um eine Gleichbehandlung aller Berufstätigen zu erreichen, auch wenn es mit den Interessen des jeweiligen Klientel kollidiert.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerlitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerlitz,

eine Vergleichbarkeit von Bundes- und Landesbeamten ist sowohl hinsichtllich des Pensionseintrittsalters, als auch hinsichtlich der Besoldungshöhe nicht gegeben. Sicherlich haben Sie bereits der Presse entnommen, dass es im Land Berlin einen Besoldungsrückstand von bis zu 14% gegenüber dem Bund und anderern Ländern gibt. Deshalb wäre zu diesem Zeitpunkt eine Heraufsetzung des Pensionseintrittsalters eine weitere Verschlechterung für die Berliner Beamtenschaft.

Ziel der CDU-Fraktion im Berliner Abegordnetenhaus ist zunächst eine Verbesserung der Beamtenbesoldung. Eine etwaige Heraufsetzung des Pensionsbeginns wäre hier als nächster respektive begleitender Schritt denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Graf