Frage an Florian Graf von Alexander K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
ich möchte Sie um Auskunft zum Empfängerkreis von Funktionszulagen bei der CDU-Fraktion im Kalenderjahr 2010 bitten.
Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises der CDU-Fraktion für das Kalenderjahr 2010 ist mir nämlich aufgefallen, dass Ihre Fraktion unter der besagten Ausgabenposition einen Betrag von immerhin 263.107,20 Euro ausweist!
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-4411.pdf (Seite 5)
Erhielte der Fraktionsvorsitzende eine Funktionszulage in Höhe der des Parlamentspräsidenten und seine Stellvertreter analog der des Parlamentsvizepräsidenten, hieße das, dass sich die CDU-Fraktion neben Ihrem Vorsitzenden noch elf Stellvertreter aus dieser Kostenposition leisten könnte.
Verfassungsrechtlich zulässig wären nach der Rechtsprechung bei einem Teilzeitparlament jedoch lediglich Funktionszulagen für zusätzlich zwei Stellvertreter neben dem Vorsitzenden.
Alles andere wäre verfassungswidrig.
http://www.swr.de/report/-/id=233454/mpdid=6770832/nid=233454/did=6770832/1sqgs7f/index.html
Die veröffentlichten Verwendungsnachweise sind leider noch immer intransparent, obwohl bereits im Jahr 2007 der Rechnungshof von Berlin in seinem Jahresbericht mit Blick auf die Funktionszulagen darauf hingewiesen hatte, „…dass es bei den Fraktionen erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Empfängerkreises, der Anzahl der Zulagenempfänger und der Zulagenhöhe an einzelne Funktionsträger gibt.“ und angeregt, „…dass der Präsident des Abgeordnetenhauses Rahmenregelungen für die Gewährung von Funktionszulagen trifft und sich für eine transparentere Darstellung der Zulagenzahlungen in den zu veröffentlichenden Verwendungsnachweisen einsetzt.“ Passiert ist jedoch bislang nichts!
http://www.berlin.de/imperia/md/content/rechnungshof2/jahresbericht_2007.pdf?start&ts=1178864623&file=jahresbericht_2007.pdf (Seite 203)
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraus
Sehr geehrter Herr Kraus,
gemäß § 8 Absatz 11 des Gesetzes über die Rechtsstellungen der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz) haben Fraktionen jährlich einen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigten Nachweis über ihre Mittelverwendung gegenüber dem Parlamentspräsidenten zu erbringen, der diesen dann gamäß § 8 Absatz 12 jährlich veröffentlicht.
Die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hat für das Jahr 2010 diese vorgegebene gesetzliche Veröffentlichungspflicht vollumfänglich erfüllt. Für das Kalenderjahr 2011 werden die Verwendungsnachweise aller Fraktionen zu einem vom Parlamentspräsidenten zu bestimmenden Zeitpunkt im Laufe dieses Jahres veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Graf
P. S. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich keinen Dr.-Titel habe.