Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Ob die Kriterien für ein solches Verfahren erfüllt sind, muss letztlich das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage einer fundierten juristischen Prüfung entscheiden.