Frage an Florian Bernschneider von Wolfgang S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
täglich liest man oder hört aus Bekanntenkreisen, daß Schulkinder der deutschen Sprache nicht mächtig sind, daß unversorgt in die Schule gehen und das bereits in den ersten Klassen der Grundschulen.
Es wäre doch Aufgabe der Politik, dieses Problem im Interesse dieser Kinder und der Gesellschaft mit Vehemenz zu lösen.
Wäre es nicht sinnvoll, das Kindergeld komplett zu streichen - ein großer Teil der gut Verdienenden ist darauf sowieso nicht angewiesen - um diese Haushaltsmittel der Erziehung und Bildung der Kinder direkt zukommen zu lassen?
Ich könnte mir vorstellen, ab dem 3.Lebensjahr den Kindergartenbesuch zur Pflicht zu machen. Dies und den Schulbesuch samt Unterrichtsmaterial, warmer Mahlzeit und Schulausflügen und später ein mögliches Studium aus diesen eingesparten Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Damit wäre den Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen oder Migrantenfamilien sicher mehr geholfen, als das dort Geld für nicht kindgerechte Artikel wie z.B. Alkohol verplempert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Surkau
Sehr geehrter Herr Surkau,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Juli 2010 und die darin enthaltene Anregung, das Kindergeld zugunsten des Ausbaus der Schulstrukturen und Kinderbetreuung zu streichen.
Allerdings möchte ich Sie doch darauf hinweisen, dass das Kindergeld das Existenzminimum der Kinder sichern soll (vgl. § 31 EStG). Dieses Existenzminimum darf nicht besteuert werden. So lobenswert das Ziel einer besseren Kinderbetreuung ist, das Kindergeld kann aus systematischen Gründen hierfür grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Ferner möchte ich betonen, dass die meisten Eltern in unserem Land sich ihren Kindern mit viel Zeit und Hingabe widmen. Sie nehmen in der ganz überwiegenden Zahl die Verantwortung gegenüber ihren Kindern sehr gut wahr.
Des Weiteren wäre ein verpflichtender Besuch einer Kindertagesstätte ab dem dritten Lebensjahr rechtlich kaum umsetzbar. Nach Artikel 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Das Erziehungsrecht der Eltern genießt deshalb grundsätzlich Vorrang gegenüber dem sogenannten staatlichen Wächteramt. Das bedeutet: Den Eltern steht das Recht zu, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Kind bis zum Erreichen der Schulpflicht erziehen und betreuen wollen. Aufgrund dessen sind die staatlichen Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten auch als Betreuungsangebot ausgestaltet.
Ohne Zweifel werden in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen im Bildungsbereich notwendig sein. Die christlich-liberale Bundesregierung wird von ihrer Seite alles tun, um das Ziel, bis 2015 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für Bildung und Technologie aufzuwenden, zu erreichen. Nicht umsonst haben FDP und Union vereinbart, dass alle Staatsausgaben auf den Prüfstand müssen - ausgenommen die Ausgaben für Bildung und Forschung. Diese wollen wir trotz der Haushaltskrise bis 2013 um insgesamt 12 Milliarden Euro steigern. Es dürfte aber für jeden ersichtlich sein, dass der Bund nicht alles alleine leisten kann. Bildung ist vielmehr eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider