Für Sie bedeutet ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Dementsprechend sollen dann keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden.
Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sehr viel dafür getan wird, Menschen durch Aus-/Weiterbildung aus Arbeitslosigkeit auf dringend zu besetzende Stellen zu holen.
Leider ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft derzeit noch nicht möglich, doch das wollen wir ändern und sind mit dem Koalitionsvertrag dem Ziel einen großen Schritt näher gekommen
Wie sie dem Koalitionsvertrag entnehmen können werden wir die Rückschritte im Staatsangehörigkeitsrechts in den letzten Jahren korrigieren und an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 anknüpfen. Endlich wird die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein.
Das Gesetz selbst wird im Bundesrat voraussichtlich auch nicht zustimmungspflichtig sein.