Frage an Felix Schreiner von Katja R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schreiner,
wie gedenken Sie, dafür zu sorgen, das die "Helden des Alltags und der Krise" in Zukunft und auf Dauer bessere Arbeitsbedingungen bekommen, die nicht nur bessere Bezahlung beinhalten? Welche konkreten Massnahmen werden sie verlassen, um endlich sicher zu stellen, das die Risikogruppen geschützt werden? Wann wird es wöchentliche Test in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern geben?
Wie werden die Massnahmen wisenschaftlich begleitet, um deren Wirksamkeit fest stellen zu können?
Leiten Sie diese Anfrage bitte an die Stelle weiter, die fundierte Antworten geben kann.
mit freundlichen Grüssen
K. R.
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung bereits viel unternommen, um die Situation in der Kranken- und Altenpflege zu verbessern.
So wurden beispielsweise 13.000 neue Stellen in der Altenpflege geschaffen. In den Krankenhäusern wird sogar jede neue Stelle im Krankenhaus finanziert. Ein wichtiger Baustein, um die Stellen zu besetzen, sind Fachkräfte aus dem Ausland. Zudem wird ein Schwerpunkt auf die Gewinnung von Nachwuchspflegekräften gelegt. Ziel ist, bis 2023 die Zahl der Azubis um 10 Prozent zu steigern. Hierzu haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sowie die Vertreterinnen und Vertreter von Ländern, Verbänden, Betroffenen und weiteren Partnern die sogenannte Konzertierte Aktion Pflege beschlossen.
Informationen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html
Um die Situation der Pflegekräfte spürbar zu verbessern, müssen sich auch die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Job verbessern. Dazu gehört auch eine gute Bezahlung. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetz vorgelegt, durch das Pflegekräfte bundesweit nach Tarif bezahlt werden sollen. Am 28. Januar 2020 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt. Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das der Deutsche Bundestag im Oktober 2019 beschlossen hat, wurden Regelungen geschaffen, wie ein Tarifvertrag in der Altenpflege für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Sie sehen also, dass es in dieser Sache gesetzgeberische Aktivitäten gegeben hat.
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege umgesetzt, die auch für höhere Löhne in der Krankenpflege sorgen.
Auch durch die neue Ausbildung soll die Situation der Pflegekräfte verbessert werden. Durch sie bekommen angehenden Pflegekräfte bereits seit Januar 2020 mehr Verantwortung. Bestimmte Aufgaben dürfen dann nur noch von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Das wertet den Beruf weiter auf.
Eine Information des BMG finden Sie unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=6Is_fovpxpw
Gerade die Altenpflegerinnen und Altenpfleger tragen in der jetzigen Situation der Corona-Pandemie besondere Lasten. Daher sieht das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite für den Bereich der Altenpflege die Zahlung und Refinanzierung einer einmaligen gestaffelten Sonderleistung (Corona-Prämie) von bis zu 1.000 Euro an alle Beschäftigten in der Altenpflege vor. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung im Voraus erstattet; die GKV beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Wir haben damit eine gesicherte Finanzierungsgrundlage geschaffen und gleichzeitig die Belastung von Pflegebedürftigen ausgeschlossen. Die Länder können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro - gegebenenfalls gemeinsam mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern - aufstocken. Das ist ein wichtiges Zeichen für alle in der Altenpflege Beschäftigten.
Für Kurzzeitpflege in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung wird zudem der von der Pflegeversicherung getragene Betrag rückwirkend zum 28. März 2020 um 806 Euro angehoben. Zur Überbrückung coronabedingter Engpässe bei der Versorgung durch pflegende Angehörige wird das Pflegeunterstützungsgeld von 10 Tagen auf 20 Tage ausgedehnt und es werden im Familienpflegezeitgesetz sowie im Pflegezeitgesetz die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Pflegezeiten flexibilisiert.
Bezüglich der regelmäßigen Tests in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern lässt sich bei uns in der Region feststellen, dass gerade für vulnerable und sensitive Gruppen die Testkapazitäten ausgebaut und gesteigert wurden. Seit dem 29. April gibt es die SARS-CoV-2-Teststrategie für Alten- und Pflegeheime vom Sozialministerium Baden-Württemberg. Der Fokus liegt dabei auf der einmaligen flächendeckenden Testung von Bewohnern und Personal. Langfristig will das Land die Testkapazitäten ausbauen, die Entwicklung neuer Testverfahren wie Antikörper-Tests, die Testung von asymptomatischen Personen und die Durchführung von Schwerpunktuntersuchungen forcieren.
Im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem vorgesehen, die Testmöglichkeiten auf Covid 19 und ihre Kostenübernahme durch die GKV erheblich zu erweitern.
Herzliche Grüße,
Felix Schreiner, MdB