Großtönig wurde das Klimageld angekündigt, auch von Ihnen. Wann kommt endlich das Klimageld?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage. Seit 2021 gibt es in Deutschland den nationalen Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr. Der CO₂-Preis - und noch vielmehr der europäische CO₂-Zertifikatehandel - ist ein sehr wirkmächtiges Instrument, klimaschädlichen Prozessen einen realistischen Preis zu geben und damit den Anreiz zu erhöhen, auf klimafreundliche Produktion, Mobilität und Konsum umzusteigen. Ökonomisch betrachtet ist er deshalb besonders effizient, wenn auch allein nicht in der Lage, das Marktversagen auszugleichen. Bei der Einführung hielt man eine Rückzahlung der Einnahmen in Form eines Klimageldes nicht für nötig. Die Idee des Klimageldes ist simpel: Die über die CO₂-Bepreisung eingenommenen Gelder werden (vollständig oder in Teilen) an die Bürger*innen zurückgegeben, und das per Pro-Kopf-Auszahlung. So ergibt sich der Effekt, dass am Ende des Jahres Menschen mit wenig Einkommen in aller Regel mehr zurückerhalten als sie bezahlt haben und Menschen mit hohen Einkommen und entsprechend hohem CO₂-Ausstoß eben weniger.
Das Klimageld war 2021 - damals noch als Energiegeld bezeichnet - Teil unseres grünen Wahlprogramms. Und es hat seinen Weg - wenn auch eher in der längerfristigen Perspektive - auch in den Ampel-Koalitionsvertrag gefunden. In der grünen Konzeption sollte es dazu dienen, einen ambitionierteren CO₂-Preispfad zu ermöglichen, indem er sozial abgefedert wird. Dennoch kann ich Ihnen aktuell leider keinen konkreten Zeitraum nennen, zu dem das Klimageld eingeführt wird.
Das Problem: In Deutschland existiert bislang kein Auszahlungsmechanismus für eine solche Pro-Kopf-Auszahlung an alle Bürger*innen. Wie problematisch das ist, haben wir in der Energiekrise erlebt, weil die Entlastung der Verbraucher*innen über komplizierte andere Wege organisiert werden musste. Verantwortlich für die Entwicklung eines Auszahlungsmechanismus ist innerhalb der Regierung das Bundesfinanzministerium. Der Bundesfinanzminister will im Laufe des nächsten Jahres einen solchen Mechanismus entwickelt haben. Im Bundestag haben wir im vergangenen Jahr mit der Novelle des Jahressteuergesetzes die Grundlage für eine Auszahlung geschaffen. Nun kann die Datenbank mit Kontoverbindung und Steuernummer von Bürger*innen angelegt werden, die die Voraussetzung für die Auszahlung des Geldes ist. 2024 ist eine Auszahlung daher allein aus technischen Gründen gar nicht möglich - der Auszahlungsmechanismus fehlt bislang. Die Spielräume für eine Auszahlung sind auch durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds leider nicht größer geworden.
Klar ist aber auch: Alle Einnahmen, die aktuell durch die CO2-Bepreisung generiert werden, werden schon jetzt ausgezahlt und für Investitionen in den Klimaschutz verwendet. Die Mittel fließen in den Klima- und Transformationsfonds aus dem die Absenkung der EEG-Umlage für alle Stromverbraucher*innen, sowie die Förderung von klimafreundlichen Sanierungen oder den Kauf von Elektroautos finanziert werden.
Herzliche Grüße
Felix Banaszak