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Farid Müller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Hans-Georg A. •

Setzen Sie sich beim Senat dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AFD verfassungsfeindlich ist?

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Hallo Herr A.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Nach den für alle demokratischen Parteien schwer hinnehmbaren Ergebnissen der  AfD  bei  den  letzten  Landtagswahlen  sehen  auch  wir  in  der  Grünen Bürgerschaftsfraktion Hamburg die jüngsten Entwicklungen der AfD weiter mit zunehmender Sorge. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einstufung der AfD als  rechtsextremistischer  Verdachtsfall  durch  das  Bundesamt  für Verfassungsschutz sowie dessen Einstufung von drei AfD-Landesverbänden als gesichert  rechtsextrem,  stellt  sich  immer  stärker  die  Frage  nach  der Notwendigkeit einer Überprüfung der Verfassungswidrigkeit und dem Zugang zur staatlichen Finanzierung der AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Neben der Bundesregierung und dem Bundesrat, kann auch der Bundestag eine solche  Überprüfung  beantragen.  Eine Gruppe von 113 Abgeordneten von Bundestagsabgeordnet*innen der CDU, SPD, Grünen und Linken hat Ende 2024 einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Alternative für Deutschland'“ (20/13750) vorgelegt. Danach soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist. Auf  seiner  Landesmitgliederversammlung  hat  der  Grüne  Landesverband Hamburg am 28.09.2024 mit großer Mehrheit beschlossen, dass er die grünen Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieder im Bund dabei unterstützt, sich für die Beantragung eines Verbotsverfahrens der AfD einzusetzen. Gleichzeitig  muss  klar  sein,  dass  ein  solches  Verbotsverfahren  selbst  im Erfolgsfall kein Wundermittel ist. Die verfassungsrechtlichen Hürden dafür sind zu  Recht  sehr  hoch  und  mit  einer  abschließenden  Entscheidung  des Bundesverfassungsgerichts wäre erst in mehreren Jahren zu rechnen. Zudem gilt es zweierlei zu bedenken. Unabhängig von dessen Ausgang könnte bereits die bloße Beantragung eines Verbotsfahrens gravierende Folgen, wie beispielsweise die weitere Radikalisierung in bestimmten Bevölkerungsgruppen, haben. Und selbst  im  Erfolgsfall  ist  nicht  damit  zu  rechnen,  dass  die  zumindest  in signifikantem Ausmaß rechtsextreme Ideologie der AfD einfach verschwinden, sondern von neuen politischen Gruppierungen weiterverfolgt werden wird. In der Tat lässt sich beispielsweise anhand der sogenannten Freien Sachsen bereits jetzt beobachten, dass sich rechts neben der AfD weitere Parteien in Stellung bringen. Aus diesen Gründen ist und bleibt eine andauernde und vehemente politische Auseinandersetzung mit der AfD und insbesondere mit ihren demokratie- und menschenfeindlichen Zielen unabdingbar. Wir müssen uns sowohl politisch als auch  gesellschaftlich  der  Herausforderung  stellen  und  dementsprechend handeln. Wir müssen aktiv und wachsam sein, überzeugen und als Menschen, die für Demokratie einstehen, weiterhin sichtbar und stark bleiben. Als Grüne Bürgerschaftsfraktion geben wir daher der AfD in Hamburg keine parlamentarische "Bühne" für provozierende Aktivitäten und bewahren die Brandmauer gegen die AfD und den Rechtsextremismus. Wir sorgen dafür, dass ihre rassistischen Kommentare im Plenum nicht totgeschwiegen werden. Wir solidarisieren  uns  mit  Betroffenen  von  Diskriminierung  und  stellen uns entschieden gegen menschenverachtende Einstellungen jeglicher Art. Statt wie die AfD die Gesellschaft zu spalten, setzen wir uns für eine gute Sozial- und Bildungspolitik für alle ein, die mehr Menschen Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.

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