Frage an Farid Müller von Andreas L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller!
Ich habe den Kompromissvorschlag zum Thema Nichtraucherschutz mit Verwunderung gelesen, aber nicht ganz verstanden. Offensichtlich soll es weiterhin Raucher-Einraumkneipen und Raucher-Nebenräume geben in welchen aber keine Speisen verzehrt werden dürfen. Offensichtlich sollen also die Speisen vor dem negativen Einfluss des Passivrauchens geschützt werden. Daher meine Frage:
Glauben Sie nicht, dass es keinen Sinn macht, die Speisen vor dem Rauch zu schützen, da diese sowieso verzehrt werden und damit eine relativ fragwürdige Zukunft haben? Wäre es nicht sinnvoller, Mitarbeiter der Gastronomie vor dem Passivrauchen zu schützen? Oder soll es in Raucher-Einraumkneipen und Raucher-Nebenräumen in Zukunft keine Bedienung mehr geben?
Mit freundlichem Gruss
Andreas Laitenberger
Sehr geehrter Herr Laitenberger,
vielen Dank für Ihre Frage zum Stand der Rathaus-Diskussionen über die Zukunft des Passivraucherschutzgesetzes.
Für die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft wird es in den nächsten Monaten darum gehen, hier den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgericht in ein Hamburger Gesetz einfließen zu lassen. Karlsruhe hat den Landesgesetzgebern dazu, grob gesagt, zwei Alternativen aufgezeigt: Entweder könnte der Gesetzgeber ein absolutes Rauchverbot erlassen. Oder der Gesetzgeber könnte Ausnahmen zulassen, die aber dazu geeignet sein müssen, den Wettbewerb innerhalb der Gastronomie nicht zu beeinträchtigen.
Denn bisher können nur die größeren Kneipen Raucherräume einrichten, die kleinen Eckkneipen konnten das eben aufgrund des mangelnden Platzes nicht, weshalb sie ja dann auch in Karlsruhe erfolgreich geklagt haben. Die Verfassungsrichter haben dann auch einige Kriterien für solche Ausnahmen verfasst, dazu gehört zum Beispiel die Größe der Kneipe, die Frage der Zubereitung der Speisen und die Frage nach der Inhaberführung.
Nun müssen sich erst einmal die Abgeordneten in den einzelnen Fraktionen darüber klar werden, für welche der Alternativen es eine Mehrheit gibt. Dann müssen sich die Koalitionsfraktionen CDU und GAL einigen und dann wäre aus meiner Sicht begrüßenswert, auch die SPD-Opposition als weitere Volkspartei für eine Lösung zu gewinnen.
Wie Sie ja vielleicht den Medien entnehmen konnten, hat sich meine Partei für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Aber natürlich gibt es gerade bei diesem Thema auch bei uns verschiedene Auffassungen in meiner Fraktion.
Ich bitte Sie daher, diese weiteren Beratungen in und zwischen den Fraktionen abzuwarten. Wir Grünen werden dabei die Linie verfolgen, eine Mehrheit entweder für ein striktes Rauchverbot oder für ein Passivraucherschutzgesetz mit möglichst wenigen Ausnahmen hinzubekommen.
Über den weiteren Fortgang werde ich sicher auch auf farid-mueller.de berichten.
Mit freundlichen Grüßem
Ihr
Farid Müller
Abgeordneter des Wahlkreises Hamburg-Mitte