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Farid Müller
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Frage von Andre M. •

Frage an Farid Müller von Andre M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

vorneweg ersteinmal vielen Dank für ihr Engagement gegen den elektronischen Wahlstift.

Eine Frage würde ich Ihnen gerne zum Hamburger Wahlrecht stellen.

Dadurch das die Wahlkreiskandidaten direkt gewählt werden und nicht alleine auf einer großen LMV, kommt den Wahlkreisversammlungen der Parteien ein größeres Gewicht zu. Die im Wahlkreis wohnenden Parteimitglieder wählen ihre Direktkandidaten. Gerade bei den Grünen ist dies eine überschaubare Runde von Basismitgliedern.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, das in einigen Wahlkreisen die Wahlversammlungen regelrecht übernommen wurden. Kurz vor oder während der Wahlversammlung traten überraschend zahlreiche neue Mitglieder (alles Anhänger eines Kandidaten/in) ein. Dadurch wurde das Wahlergebnis entsprechend beeinflußt, die restlichen Kandidaten überrumpelt.
Ist ein solches Vorgehen aus ihrer Sicht Basisdemokratisch korrekt?
Sollte das Hamburger Wahlgesetz oder die Parteisatzung solche Vorgänge unterbinden?
Ist ein solches Wahlergebnis anfechtbar/ungültig?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Zuspruch in Sachen digitaler Wahlstift. Beim digitalen Wahlstift ging es mir vor allem darum, dass mich die Fakten nicht von der Sicherheit des Systems überzeugten.

Zu Ihren allgemeinen Fragen zum Wahlkreis-Wahlrecht: Das Wahlgesetz ist, soweit es die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten betrifft, ein Überbleibsel des Volkswahlrechts von 2004. Es wurde, gegen meinen und den Widerstand der GAL, von der CDU so verändert, dass das Kumulieren und Panaschieren durch die Einführung der "Parteistimme" in den meisten Fällen faktisch wirkungslos bleiben wird. Dies würde ich gerne mit einer neuen Parlamentsmehrheit wieder ändern.

Außerdem fragen Sie nach den Aufstellungsverfahren in den Wahlkreisen. Dazu kann ich Ihnen nur etwas zu den Wahlkreisen meines Kreisverbands sagen. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 1, Hamburg-Mitte und 2, Billstedt-Wilhelmsburg-Finkenwerder. Das Wahlgesetz schreibt hier vor, dass alle Parteimitglieder, die ihren ersten Wohnsitz im Wahlkreis haben, die Wahlkreisliste wählen. Diese Vorschrift ist noch ein Überbleibsel des vom Volk 2004 durch Volksentscheid beschlossenen Gesetzes. Diese Regelung ist sehr gut, weil sie basisdemokratisch ist. Sie bezieht nämlich alle Abstimmungsberechtigten mit ein. Die Alternative wäre ein Delegiertenstimmrecht. Das würde erneut Funktionäre stärken, die dann unter sich ausmachen könnten, wer etwas wird. Ich mache mich seit Jahren für mehr Einfluss der Wählerinnen und Wähler stark. Deshalb ist es gut, dass diese Regelung des Wahlrechts den normalen Mitgliedern gegenüber den Funktionären mehr Einfluss einräumt.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller

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