Frage an Farid Müller von Klaus W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Farid Müller,
ich höre heute in den Nachrichten, daß im Rahmen des neuen Erbschaftssteuergesetzes Eingetragene Partnerschaften wie Ehegatten behandelt werden sollen, also der gleiche hohe Freibetrag eingeräumt wird. Ich kann das kaum glauben, hat doch die CDU das entsprechende Gleichstellungsgesetz im Bundesrat zu Fall gebracht (wie kann man sich als Schwuler überhaupt für diese Partei engagieren, bieten doch Grüne, SPD und FDP ein breites politisches Spektrum). Wenn die Nachricht jedoch stimmt (bzw. ich sie richtig verstanden habe) sollte ich mit meinem Freund (seit 47 Jahren) vielleicht doch noch Hamburger Hochzeit feiern.
Lieber Herr Wichmann,
wie wundervoll, dass Sie seit 47 Jahren das Glück des Zusammenlebens mit Ihrem Partner teilen dürfen. Ihre Nachricht hat mich sehr bewegt und berührt.
Sie haben ja noch Bekanntschaft mit einem Deutschland machen müssen, in dem Schwule verfolgt wurden - nämlich der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 1969. Wir Grüne haben in unser Wahlprogramm übrigens die Aufarbeitung dieser Verfolgung aufgenommen.
Verfolgt werden wir heute in Deutschland zum Glück nicht mehr. Leider werden Schwule und Lesben aber immer noch vom Staat diskriminiert. Die Verbesserungen beim Erbschaftssteuerrecht kommen viel zu spät und sind halbherzig. Denn zukünftig erhalten Ehegatten und Lebenspartner zwar den gleichen Freibetrag, werden aber nach wie vor in unterschiedliche Steuerklassen eingestuft. Wir Schwule sind nämlich weiter in der für Fremde vorgesehenen Steuerklasse Eins. Dennoch ist die Ausweitung des Freibetrags ein Schritt in die richtige Richtung - den offenbar die Angst vor dem Verfassungsgericht diktiert hat. Ich vermute, dass bei der Fortschreibung der völligen Diskriminierung im Erbrecht das Verfassungsgericht Probleme gemacht hätte.
Für Ihren Mann und Sie möchte ich Ihnen dennoch die ernsthafte Prüfung einer Lebenspartnerschaft empfehlen. Dabei rate ich immer auch zu einem Termin bei einem Anwalt, der sich mit dem Partnerschaftsrecht auskennt. Wenn Sie dazu mehr Informationen wünschen, können Sie mich gerne anrufen (040) - 328 73 - 279 oder mir eine Email schicken (BueroFarid.Mueller@gal-fraktion.de).
Ihnen und Ihrem Partner wünsche ich alles erdenklich Gute. Sollten Sie tatsächlich heiraten, wäre ich sehr glücklich, davon zu erfahren.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Farid Müller