Frage an Farid Müller von Andre H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
wir haben uns bei der Ausschreibung zum Digital Wahlstift stark engagiert (u.a. haben wir damals die Testwahlen mit dem Stift realisiert als Softwarepartner von Lufthansa Systems realisiert), mußten aber von einer Abgabe eines Angebotes absehen, als für uns deutlich wurde, dass die damals gestellten Anforderungen an den Wahlstift nicht erfüllbar sind, sofern nicht der Hersteller der Stifte nicht technische Änderungen vornimmt. Wir haben diese Bedenken Herr Beiss und Herrn Schorling vorgetragen (aus unserer Sicht hätte man die Ausschreibung zurückziehen müssen), man versicherte uns jedoch, dass unserer Bedenken zu den Positionen
- Wahrung des Wahlgeheimnis
- Manipulationssicherheit
nicht ausreichend sind ("wir hätten die das Anforderungsprofil zu wörtlich genommen").
Nun würde uns interessieren, inweiweit die von uns vorgetragenen Bedenken ausreichend brücksichtigt sind.
Über den Aspekten des Anforderungsprofiles hinaus, haben wir darauf hingewiesen, dass die Lebensdauer von Akkus leidet, wenn diese nicht regelmässig aufgeladen werden. Von daher sich die Frage stellt, wieviel Stifte überhaupt noch funktionsfähig sind, wenn diese erst wieder nach zwei oder vier Jahren wieder zum Einsatz kommen (ein anderer Einsatz als Wahlen ist ja nicht vorgesehen, oder?).
Nun findet am Freitrag eine Sitzung des Verfassungsausschusses zu diesem Thema statt.
Daher nun meine Frage: ist diese öffentlich bzw. wie können wir nun erneut unser Fragestellungen adressieren, um zu sehen, welche Lösungen für die dargestellten kritischen Punkte erarbeitet worden sind.
Sofern Sie mehr Details zu unserer technischer Kritik wissen möchten, so können wir Ihnen den damaligen Powerpoint Vortrag für Herrn Schorling zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
André Hoseas
Sehr geehrter Herr Hoseas,
die Ausschreibung wurde nicht von der Bürgerschaft, sondern von der Innenbehörde organisiert. Wir als Parlamentarier haben grundsätzlich keine Einsicht in ein solches Ausschreibungsverfahren.
Deswegen überraschen mich Ihre Angaben. Sollte es zutreffen, dass bereits im Ausschreibungsverfahren Bedenken wegen der Anforderungen an den Wahlstift bestanden, wäre dies sehr beunruhigend.
Ihre Mitteilung, diese Sicherheitsbedenken seien vorgetragen und zurückgewiesen worden, mehrt, wenn zutreffend, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Digitalen Wahlstifts.
Für mich liegt hier auch das Kernproblem des Digitalen Wahlstifts: Wenn er eingesetzt werden soll, dürfen keine offenen Fragen das Vertrauen in die Sicherheit der Wahlen gefährden. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche offene Fragen - und sie fügen neue hinzu - die ausgeräumt werden müssen. Ansonsten bleibt es für uns Grüne dabei, dass zumindest eine vollständige Handauszählung alleer Stimmzettel notwendig ist.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass Ihre hier vorgetragenen Fragen bei der morgigen öffentlichen Anhörung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft, 9. 11. 2007, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 151, zur Sprache kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller