Frage an Farid Müller von Marc P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
mit Aufmerksamkeit habe ich Ihre Antwort auf die Frage nach dem Feierabendparlament gelesen. Leider findet man hier unter ihrem ausgeübten Beruf oder Arbeitgeber keine Angabe, weshalb?
Sehr geehrter Herr Plomin,
neben meinem Abgeordnetenmandat war ich in der Werbebranche tätig. Bis dahin hatte ich meine Arbeitszeit für das Abgeordnetenmandat reduziert.In der letzten Wahlperiode wurde ich zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt. Diese zusätzliche Aufgabe erforderte noch mehr Arbeitszeit, wenn diese nicht auf Kosten der Abgeordnetentätigkeit gehen sollte. Meinem Arbeitgeber jedoch noch weniger zur Verfügung zu stehen, war keine Option. Darüber hinaus war und bin ich der Auffassung, dass Vizepräsidentenamt mit seinen stark ausgeprägten repräsentativen Aufgaben nicht mehr nebenher zu machen ist. Ich habe daher als Vollzeitpolitiker gearbeitet.
Seit Beginn der jetzigen Wahlperiode bin ich wieder einfacher Abgeordneter. Daneben eine Festanstellung in Teilzeit in meinem bisherigen Tätigkeitsfeld des gehobenen Management im Werbemarketing zu finden, ist sehr schwierig.Einfacher wäre die Jobfindung, wenn ich mein Mandat im Falle einer Einstellung aufgeben würde.
Das Teilzeitparlament - das ist der richtige Ausdruck, weil die Arbeit nicht am Feierabend erledigt werden kann, sondern in Teilzeit, also auch tagsüber zu erledigen ist - führt also auch in dieser Hinsicht nicht immer zu sachgerechten Lösungen. Die einzige Ausnahme sind Abgeordnete aus dem öffentlichen Dienst bzw. Beamte, die ohne Probleme für Teilzeit freigestellt werden oder nach einem Mandat wieder 1:1 in vorherige Beschäftigungsverhältnisse rutschen können.
Für Beschäftigte aus der Wirtschaft wie mich bedeutet das Teilzeitparlament dagegen so empfindliche Nachteile, dass es Engagement eher verhindern als fördern dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller MdHB