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Farid Müller
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Frage von Franz v. •

Frage an Farid Müller von Franz v. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Müller,

ich studiere im 9. Semester Politikwissenschaft an der Uni Hamburg, soll nun aber ab dem nächsten Semester Studiengebühren zahlen, da ich laut Hochschulsemestern über der willkürlich festgelegten Obergrenze von Regelstudienzeit plus 2 Semestern liege (ich habe vorher zwei andere Studiengänge angefangen, dann aber gewechselt). Das empfinde ich ehrlich gesagt als äußerst ungerecht.
Erstens, woher soll ich jetzt mitten in der Endphase des Studiums plötzlich das Geld für die Gebühren herzaubern? Zweitens, wieso werde ich von Ihrem System bestraft, nur weil ich früher angefangen habe zu studieren - ich habe die Stundung ja lediglich für bisher 3 Semester (seit WS 2008) in Anspruch genommen, davor habe ich die Gebühren gezahlt! Drittens, wieso werden für die Berechnung nicht meine Fachsemester genommen, nach denen bin ich nämlich noch voll sundungsberechtigt? Und wenn man schon die Hochschulsemester nimmt, müsste da nicht die Regelstudienzeit des zuerst studierten Faches, in meinem Fall Biologie - was mit 10 Semestern ein Semester länger hat als Politikwissenschaft -, als Grundlage genommen werden?

Hat das Ganze für Sie noch etwas mit Bildungsgerechtigkeit zu tun? Wäre es nicht sehr viel fairer die Stundung bis zum Ende des Studiums zu gewähren?

Freundliche Grüße

Franz von Lucke

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Sehr geehrter Herr von Lucke,

grundsätzlich sind wir Grüne gegen Studiengebühren - und die Situation, die Sie in Ihrer E-Mail beschreiben, bestätigt unsere Skepsis.

CDU und GAL haben aber in ihrer Koalition einige sehr wesentliche Verbesserungen vereinbart. Dazu zählt die Absenkung der Gebühren um 25 %, die Stundung der Gebühren, die Tatsache, dass diese erst fällig werden, wenn ein bestimmtes Einkommen überstiegen wird und der Zwang der Universität, die Gebühren ausschließlich für Studium und Lehre einzusetzen.

Die Alternative zu dieser Koalitionsverabredung wäre 2008 keine Veränderung an dem System gewesen.

Das hilft Ihnen leider nur wenig. Ich möchte aber dennoch empfehlen, die Frage, welche Regelstudienzeit in Anschlag kommt, rechtlich prüfen zu lassen und Sie auch auf die Möglichkeit einer Stundung nach § 59 LHO aufmerksam machen.

Ansonsten hoffe ich sehr, dass Ihnen die Studiengebühren nicht zu sehr schaden. Das Thema wird uns politisch sicher noch eine Weile begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller

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